ThyssenKrupp AG

Hauptversammlung am 17. Januar 2014

Auf der Homepage der Aktionärsforum AG (www.aktionaersforum.de) steht ein kurzes Interview mit einem Vertreter der VzfK zu den im Augenblick wesentlichen Fragestellungen.

 

Hauptversammlung am 18. Januar 2013

Zwischen ThyssenKrupp und Siemens gibt es im Bereich der Unternehmensführung und Corporate Governance seit Jahren bedauerlicherweise eine ganze Reihe von vergleichbaren Fehlentwicklungen. Dazu ging es auf der HV am 18.01.2013 unter anderem um die Frage, welche Verantwortung insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Gerhard Cromme daran trägt.

Zwei Fähigkeiten weisen einen guten Aufsichtsrat aus: Zunächst kommt es auf die fachliche Qualifikation an, ein Unternehmen und seine Produkte zu verstehen, um es dann zu kontrollieren. Das muss ein überzeugendes Grundverständnis von Corporate Governance ergänzen. Daher stehen wir bei Siemens und ThyssenKrupp vor der Frage, warum die gegenwärtige Situation entstehen konnte.

Die „Vereinigung der Aufsichtsräte in Deutschland e.V.“ (VARD), ein Zusammenschluss von ehemaligen Spitzenmanagern der deutschen Industrie, hat Herrn Cromme in einem offenen Brief bei ThyssenKrupp zum Rücktritt aufgefordert, berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Crommes Umgang mit den Affären werfe ein falsches Bild auf all jene Aufsichtsräte, die sich „mit großer Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit“ für gute Unternehmensführung einsetzten. So eine Kritik ist einzigartig. Daher überrascht es nicht, dass Teile der Wirtschaftspresse die Anrede als „größte Teflonpfanne der Republik“ in der ThyssenKrupp Hauptversammlung am 18.01.2013 aufgegriffen haben.

Daher stellt sich für beide Unternehmen die Frage, ob und in welchem Umfang der Aufsichtsrat für die gegenwärtige Situation Verantwortung trägt.

ThyssenKrupp wird von Compliance Themen überrascht, außerdem haben sich die Planungsgrundlagen für den Bau von Stahlwerken in Brasilien und den USA als nicht belastbar erwiesen.

Bei Siemens sieht das Manager Magazin in der Titelgeschichte von Heft 2/2013 ein „Führungschaos“. Schon am 23. November 2012 wurde unter dem Titel „Die Panne ist der Normalfall“ berichtet.

Herr Cromme sagte auf der Hauptversammlung von ThyssenKrupp am 18. Januar 2013, flankiert von mehreren Rechtsgutachten: „Rechtlich korrekte Entscheidungen bedeuten nicht zwangsläufig auch gute unternehmerische Entscheidungen.“

Es wird sich noch erweisen müssen, was das eigentlich heißt und ob sich die eingetretenen Fehlentwicklungen mit einer solchen Grundhaltung korrigieren lassen. Immerhin hat Herr Cromme bei ThyssenKrupp schon mal eingeräumt, dass man früher hätte handeln können.