Siemens AG

Hauptversammlung am 28. Januar 2014

Auch auf dieser Hauptversammlung hat die VzfK eine Vielzahl von Aktionären vertreten. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken wir uns.

Erneut ging es schwerpunktmäßig um die Themen, die wir schon aus den Vorjahren kennen. Im Gegensatz zur ThyssenKrupp AG ist die Siemens AG sicherlich kein Sanierungsfall. Auf Dauer kann es so aber auch nicht weitergehen.  Schließlich besteht seit Jahren ein unveränderter Handlungsbedarf, den die Aktionärsforum AG auf ihrer Homepage zusammengefasst hatEinen zusammenfassenden Bericht über den Verlauf der Hauptversammlung finden Sie beim Manager-Magazin.

Hauptversammlung am 23. Januar 2013

Zwischen ThyssenKrupp und Siemens gibt es im Bereich der Unternehmensführung und Corporate Governance seit Jahren bedauerlicherweise eine ganze Reihe von vergleichbaren Fehlentwicklungen. Dazu ging es auf der HV am 23.01.2013 unter anderem um die Frage, welche Verantwortung insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Gerhard Cromme daran trägt.

Zwei Fähigkeiten weisen einen guten Aufsichtsrat aus: Zunächst kommt es auf die fachliche Qualifikation an, ein Unternehmen und seine Produkte zu verstehen, um es dann zu kontrollieren. Das muss ein überzeugendes Grundverständnis von Corporate Governance ergänzen. Daher stehen wir bei Siemens und ThyssenKrupp vor der Frage, warum die gegenwärtige Situation entstehen konnte.

Die „Vereinigung der Aufsichtsräte in Deutschland e.V.“ (VARD), ein Zusammenschluss von ehemaligen Spitzenmanagern der deutschen Industrie, hat Herrn Cromme in einem offenen Brief bei ThyssenKrupp zum Rücktritt aufgefordert, berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Crommes Umgang mit den Affären werfe ein falsches Bild auf all jene Aufsichtsräte, die sich „mit großer Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit“ für gute Unternehmensführung einsetzten. So eine Kritik ist einzigartig. Daher überrascht es nicht, dass Teile der Wirtschaftspresse die Anrede als „größte Teflonpfanne der Republik“ in der ThyssenKrupp Hauptversammlung am 18.01.2013 aufgegriffen haben.

Daher stellt sich für beide Unternehmen die Frage, ob und in welchem Umfang der Aufsichtsrat für die gegenwärtige Situation Verantwortung trägt.

ThyssenKrupp wird von Compliance Themen überrascht, außerdem haben sich die Planungsgrundlagen für den Bau von Stahlwerken in Brasilien und den USA als nicht belastbar erwiesen.

Bei Siemens sieht das Manager Magazin in der Titelgeschichte von Heft 2/2013 ein „Führungschaos“. Schon am 23. November 2012 wurde unter dem Titel „Die Panne ist der Normalfall“ berichtet.

Herr Cromme sagte auf der Hauptversammlung von ThyssenKrupp am 18. Januar 2013, flankiert von mehreren Rechtsgutachten: „Rechtlich korrekte Entscheidungen bedeuten nicht zwangsläufig auch gute unternehmerische Entscheidungen.“

Es wird sich noch erweisen müssen, was das eigentlich heißt und ob sich die eingetretenen Fehlentwicklungen mit einer solchen Grundhaltung korrigieren lassen. Immerhin hat Herr Cromme bei ThyssenKrupp schon mal eingeräumt, dass man früher hätte handeln können.

 

 

Hauptversammlung am 26. Januar 2010

Herr Dr. von Pierer hat schon in einem Interview mit dem Spiegel im März 1992 versichert, dass Siemens in der Zukunft kein Geld mehr zahlen würde, um an Aufträge zu kommen. Im Jahr 2006 hat sich leider in aller Deutlichkeit gezeigt, dass dieser Ankündigung nicht die erforderlichen Taten gefolgt sind. Aus Sicht der Aktionäre und Mitarbeiter stellt sich daher die ganz grundsätzliche Frage, in welchem Umfang sich Siemens auch ohne solche Zahlungen auf den Weltmärkten im Leistungswettbewerb durchsetzen kann.

Die VzfK hat an der Hauptversammlung am 24. Januar 2008 teilgenommen und dort Gegenanträge gestellt. Auf der Hauptversammlung hat sie weit mehr als 100 Aktionäre vertreten.  Auch auf der folgenden Hauptversammlung am 27. Januar 2009 hat die VzfK mehr als 100 Aktionäre vertreten.

Die VzfK wird auch an der Hauptversammlung am 26. Januar 2010 teilnehmen und mehrere Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 4 (Entlastung Vorstand), 5 (Entlastung Aufsichtsrat), 6 (Billigung des Systems zur Vergütung des Vorstands), 12 (Vergleichsvereinbarungen mit ehemaligen Organmitgliedern) und 13 (Vergleichsvereinbarungen mit den D&O-Versicherern) stellen. Wir werden auch die auf Verlangen des Vereins der Belegschaftsaktionäre in der Siemens AG e.V. aufgenommenen Tagesordnungspunkte 14 (Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung) und 15 (Ergänzung des § 2 der Satzung) unterstützen.

Falls Sie von uns auf dieser Hauptversammlung vertreten werden möchten, können Sie das Ihrer Bank bei Erhalt der Benachrichtigung über die Hauptversammlung mitteilen. Wir erhalten dann die Eintrittskarten direkt von Ihrer Bank. Falls Ihnen die Eintrittskarten vorliegen, können Sie diese mit einem entsprechenden Vollmachtsvermerk auch direkt zusenden. Wenn Sie sich über die Homepage der Siemens AG anmelden, können Sie uns auch dort bevollmächtigen.

Im Grundsatz ist es zu begrüßen, dass die Siemens AG mit den Organverantwortlichen und ihren Versicherungen geeinigt hat. Die vorliegenden Vereinbarungen entsprechen aber nicht dem hier bestehenden Regelungsbedarf. Dazu gehört auch, dass sie zwei systemfremde Haftungsprivilegierungen enthalten, die so weder das Aktienrecht, noch das übrige Zivilrecht kennen. Sie berücksichtgen nicht das wirtschaftliche Leistungsvermögen der einzelnen Personen. Außerdem enthalten sie in § 3 umfassende Haftungsfreistellungen, für die es keine Rechtsgrundlage gibt. Zudem bleibt offen, warum die D&O Versicherungen nicht in der Höhe der vollen Deckungszusage von € 250 Millionen in Anspruch genommen werden, sondern nur € 100 Millionen leisten müssen. Für die weiteren Einzelheiten verweisen wir auf unseren Gegenantrag.