„Dieselgate“
Die Volkswagen AG und ihre Tochtergesellschaften haben seit Jahren Dieselmotoren in ihre Autos eingebaut, die den bestehenden Grenzwerten bzw. gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen konnten. Das betrifft nach Angaben des VW – Konzern weltweit wohl 11 Millionen Autos.
Nach unserer Auffasung hätte die VW AG die Kapitalmärkte umfassend über die hier bestehenden Risiken informieren müssen. Das gilt vor allem im Hinblick auf die laufenden behördlichen Verfahren.
Angesichts der bei Schadensersatzansprüchen bestehenden Darlegungslasten halten wir uns gegewärtig noch mit einer Einschätzung zur Rechtslage zurück. Wir werden Sie hier in Grundzügen über die weitere Entwicklung dieser „Dieselaffäre“ orientieren.
Die Volkswagen AG hat durch den damaligen Vorsitzenden des Vorstands, Herrn Prof. Dr. Martn Winterkorn am Sonntag, den 20.09.2015 mit einer Ad-hoc-Mitteilung über den Stand der behördlichen Verfahren in des USA informiert.Alle Aktionäre, die zu diesem Stichtag Stammaktien (Symbol VOW3 / ISIN DE0007664005 / WKN 766400) oder Vorzugsaktien (Symbol VOW3 / ISIN DE0007664039 / WKN 766403) der Volkswagen AG bzw. der Porsche Automobil Holding SE (Symbol PAH3 / ISIN DE000PAH0038 / WKN PAH003) oder der AUDI AG (Symbol NSU / ISIN DE0006757008 / WKN 675700) hielten, können anspruchsberechtigt sein.
Falls Sie über die weitere Entwicklung informiert werden möchten, teilen Sie uns bitte neben Ihren Kontaktdaten mit, wann Sie wieviele Aktien erworben haben. Hier können Sie ein Formular zur Anforderung von weiteren Informationen herunterladen.