Die Diskussion um die Corporate Governance bei Volkswagen und bei Porsche hat viele Facetten.
Hier wollen wir vor allem an eine ganz eklatante Fehlentscheidung aus dem Oktober 2008 erinnern. Der VW-Vorstand beschloss Ende Oktober 2008, das genehmigte Kapital nicht auszunuten.
- Damit gelang es dem Angreifer Porsche Automobil Holding SE und seinen Derivatpartnern, durch die Auflösung von Derivaten und dem Verkauf von Aktien dringend benötigte Liquidität in Höhe von mehr als 5 Milliarden Euro zu generieren sowie hohe Gewinne zu erzielen.
- Diese Geschäftschance stand der Volkswagen AG zu. Sie hätte zu günstigen Bedingungen eine Kapitalerhöhung durchführen können.
- Auch auf mehrfache Nachfragen von Aktionären und in der Hauptversammlung haben es Vorstand und Aufsichtsrat bis zum Ende der Verjährungsfrist nicht für erforderlich gehalten, etwaige Ansprüche auf Schadensersatz zu prüfen und geltend zu machen bzw. verjährungsunterbrechende Vereinbarungen zu treffen.
- Auch die Landesregierung von Niedersachsen und ihre Justiz waren hier nicht die Garanten der berechtigten – und justiziablen – Belange weiter Verkehrs- und Rechtskreise.