P & R Container

P & R Transport-Container / Insolvenz

Schon am 15. März 2018 haben drei Gesellschaften der P & R Gruppe Insolvenzantrag gestellt:

  • P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Grünwald, (Amtsgericht München – Insolvenzgericht – Az.: 1542 IN 726/18)
  • P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Grünwald (Amtsgericht München – Insolvenzgericht – Az.: 1542 IN 728/18)
  • P & R Container Leasing GmbH, Grünwald (Amtsgericht München – Insolvenzgericht – Az.: 1542 IN 727/18)

Angesichts der mehr als 51.000 betroffenen Anleger haben die Insolvenzverwalter eine Sonderseite eingerichtet, weil sie individuelle Anfragen nicht beantworten können. Für Mitteilungen und Adressänderungen gibt es dort Kontaktformulare.

Die P & R Gruppe war Marktführer für Containerinvestments. Seit 1975 hat sie in Milliardenhöhe Anlegergelder eingeworben, in den letzten zehn Jahren angeblich mehr als 7 Milliarden Euro. Gegenwärtig sind wohl 3,5 Milliarden Euro dort investiert. Gerhard Schick, MdB und Finanzexperte von Bündnis 90 / Die Grünen: „P&R droht zum größten deutschen Anlageskandal der jüngeren Vergangenheit zu werden“.

Was können Anleger jetzt machen?

  • Eigene Vertragsunterlagen und sonstige Belege durchsehen und gegebenenfalls vervollständigen. Notfalls müssen Sie persönlich zur Gesellschaft fahren bzw. örtlichen Rechtsanwalt beauftragen, wenn Anfragen nicht beantwortet werden.
  • Insolvenzverfahren: Der Insolvenzverwalter wird das Vermögen sichern, verwerten und Überschuss verteilen. Das dürfte Jahre dauern. Ansprüche anmelden, wenn Verfahren läuft.
  • Regreß beim Management: Eine erste Durchsicht der Unterlagen und Berichte führt zu der Frage, ob die Zahlungen an die Gründer / das Management einem Drittvergleich standhalten. Außerdem geht es fast immer auch um Insolvenzverschleppung. Hier müssen die Insolvenzverwalter handeln.
  • Beraterhaftung? Wer hat Ihnen die Beteilgung verkauft? Unterlagen sichten und sichern und zusammen mit Prospektunterlagen spezialiisertem Rechtsanwalt vorlegen. Laut Focus waren hier die Postbank, einige Sparkassen, Genossenschaftsinstitute wie Volks- und Raiffeinsbanken und Sparda-Bank tätig.
  • Prospekthaftung? Eine Einschätzung kann erst dann abgegeben werden, wenn weitere Einzelheiten zur Lage der Gesellschaften bekannt wird.
  • Eigene Finanz- und Liquditätsplanung prüfen: Sie dürften keine laufenden Einnahmen mehr erhalten, sondern nur noch Abschlusszahlung(en) vom Insolvenzverwalter. Bei Beratungsfehlern lässt sich möglicherweise Schadensersatz einklagen.
  • Rückzahlungen? Immer im Einzelfall prüfen lassen.
  • Besonderheit: Die Anleger sind Eigentümer und haften für alle Kosten, die „Ihr“ Container weltweit auslösen kann.

Die Insolvenz kam leider nicht überraschend. Über eine Beraterhaftung – das ist kein Selbstläufer – kann man sich dann Gedanken machen, wenn Sie im Laufe der letzten Monate oder Jahre zum Beispiel auf die folgenden Risiken nicht hingewiesen wurden:

Wenn Sie über die weitere Entwicklung informiert werden möchten, teilen Sie uns das bitte formlos per Mail mit. Wir informieren Sie mit unserem Newsletter. Auf Wunsch nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, wenn Sie uns Angaben zum Kauf der Beteiligung (Datum, Preis, Anzahl, Vertriebspartner, Beratungsgespräch Bank) machen.