ÖKO-TEST AG – Vertretung auf Hauptversammlung am 19.08.2019

Der langjährige Aktionär und Chefredakteur der Zeitschrift ÖKO-Invest Max Deml hat zu Tagesordnungspunkt 2 (Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018) und zu Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018) zwei Gegenanträge gestellt: Vertagung auf einen späteren Zeitpunkt nach Abschluss der Ermittlungen, aber vor Ende der Verjährung. Er erwartet, dass die ÖKO-TEST AG ein Handlungskonzept erstellt und die Verursacher bzw. ihre D&O Versicherungen in die Haftung genommen werden. Dazu gehöre auch, rechtzeitig auf einen Verzicht der Einrede der Verjährung zu drängen.

Diese Vorgehensweise hält die VzfK für sachgerecht. Allerdings darf nicht zu lange auf ein umfassendes Handlungskonzept gewartet werden. Spätestens auf der nächsten Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019 müssen Vorstand und Aufsichtsrat ihr Konzept vorstellen, wie sie die Eigeninteressen der juristischen Person ÖKO-TEST AG von den Partikularinteressen der handelnden Personen bzw. möglichen Veranlassern nach § 117 AktG durchsetzen wollen. Die VzfK geht gegenwärtig davon aus, dass insoweit mit der Hauptaktionärin Deutsche Druck- und Verlagsgesellschft mbH (ddvg) Interessenidentität besteht. Schließlich stellt sie, ohne auf Einzelheiten einzugehen, in ihrem Geschäftsbericht für das Jahr 2017 auf der Seite 16 Wertberichtigungen dar, die auch die CAVETE Beijing Ltd. betreffen sollen. Daher lautet unser Vorschlag zum Abstimmungsverhalten:

  • Falls der Versammlungsleiter die Entlastung von Vorstand (TOP 2) und Aufsichtsrat (TOP 3) zu Beschlussfassung stellt, stimmen wir gegen die Entlastung.
  • Falls der Versammlungsleiter den Gegenantrag von Herrn Max Deml „Vertagung der Entlastungsbeschlüsse in TOP 2 und TOP 3″ zur Abstimmung stellt, stimmen wir für die Vertagung.
  • Stellen andere Aktionäre im Verlauf der Hauptversammlung weitere Anträge wie zum Beispiel zur Geschäftsordnung, stimmen wir so ab, wie es für die zuvor genannten Anträge als sinnvoll erscheint.

Die VzfK wird an der Hauptversammlung teilnehmen. Falls Sie an der Hauptversamlung nicht persönlich teilnehmen können, bieten wir Ihnen hier eine Vollmacht zum Download an. Der Vollmacht liegen die folgenden Weisungen zur Ausübung Ihres Stimmrechts auf der Hauptversammlung am 19.08.2019 zugrunde:

  • Stellt der Versammlungsleiter die Entlastung von Vorstand (TOP 2) und Aufsichtsrat (TOP 3) zur Abstimmung: Nein (also gegen die Entlastung)
  • Stellt der Versammlungsleiter den auf Vertagung von TOP 2 und TOP 3 gerichteten Gegenantrag von Herrn Max Deml 3 zur Abstimmung: Ja (also für die Vertagung)

In der am 17. Juli 2019 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Einladung zur Hauptversammung am 19.08.2019 heißt es zur Vertretung: „Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Hauptversammlung am 19.08.2019

Die VzfK hat auf der Hauptversammlung mehrere Aktionäre der ÖKO-Test AG vertreten. Bedauerlicherweise gab die Verwaltung vielfach nur ausweichende Antworten. Dabei ging es auch um die Frage, ob und in welchem Umfang die eingetretenen Schäden gegenüber den Verantwortlichen geltend gemacht werden. Hier wartet der Vorsitzende des Aufsichtsrats auf eine Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft, um sie als Erkenntnisquelle zu nutzen. Die eigenen Datenbestände der Gesellschaft scheinen wohl nicht so umfangreich zu sein. Im weiteren Verlauf des jahres 2019 will die Gesellschaft dann die Aktionäre informieren.