Hauptversammlung am 23. August 2017
Bei der Constantin Medien AG (WKN: 914720 / ISIN: DE0009147207) stehen sich zwei in etwa gleich starke Aktionärsgruppen mit unterschiedlichen Konzepten gegenüber:
- Die Aktionäre um den Vorsitzenden des Aufsichtsrat Herrn Dr. Dieter Hahn möchten das „Segement Film“ verkaufen.
- Die Aktionäre um Herrn Bernhard Burgener treten dem entgegen.
- Die Hauptversammlung am 6. Juli 2016 wurde nach heftigem Streit ohne Beschlussfassungen abgebrochen.
- Die Hauptversammlung hat am 9./10. November 2016 in einem Beschluss nach § 119 Abs. 2 AktG mit den Stimmen der Aktionäre um Herrn Dr. Hahn dem Vorschlag zugestimmt, das „Segement Film“ zu verkaufen.
- In Abkehr von dieser Beschlussfassung war am 16. Juni 2017 der FAZ zu entnehmen, dass die Constantin Medien AG über einen Ausstieg aus dem TV-Sender Sport 1 verhandeln soll. Eine entsprechende Ad-hoc-Mitteilung wurde erst am 16. Juni 2017 veröffentlicht, obwohl der Veräußerungsprozess schon viel früher begonnen haben dürfte.
- Trotzdem soll die nun am 23. August 2017 anstehende Hauptversammlung unter TOP 10 einen Bestätigungsbeschluss fassen und erneut eine Fokussierung auf das „Segment Sport“ beschließen.
- Die Aktionäre um Herrn Burgener werden – wie schon auf den beiden Hauptversammlungen im Jahr 2016 – dieser Strategie entgegentreten. Dazu haben Sie umfangreiche Gegenanträge gestellt.
Die Constantin Medien AG hat ein wirtschaftliches und diversifiziertes Geschäftsmodelle. Es liegt nicht im Interesse der Gesellschaft und Ihrer Partner, Künstler, Kunden, Mitarbeiter und Aktionäre, dass die Gesellschaft zwischen rivalisierenden Aktionärsgruppen aufgerieben wird. Eine solche Berichterstattung darf sich nach der nächsten Hauptversammlung am 23. August 2017 nicht wiederholen:
- Manager Magazin Heft Mai/2016: „Die Rückkehr des Geldhahns„
- Quotenmeter am 16.06.2016: „Nackenschlag für Plazamedia: Sky stellt Sportsendungen bald selber her“
- 6. Juli 2017: ordentliche Hauptversammlung
- Die Welt am 07.07.2016: „Die bizarre Hauptversammlung der „fack ju Göhte“-Firma“
- Die Welt am 07.08.2016: „Und plötzlich waren die Stimmen weg“
- Süddeutsche Zeitung am 04.10.2016: „Kampf um Constantin“
- Meedia am 07.11.2016: „Neuer Zoff bei Constantin Medien: Sporttochter Plazamedia soll 50 Stellen abbauen“
- 9. und 10. November 2016: außerordentliche Hauptversammlung
- Bild am 10.11.2016: „Machtkampf bei Constantin eskaliert – Eklat bei Hauptversammlung“
- Handelsblatt am 11.11.2016: „Constantin Medien – Filmriss in München“
- Meedia am 11.11.2016: „Kursrutsch nach Eklat bei Constantin Medien: Anleger wenden sich entsetzt ab“
- Meedia am 02.12.2016: „Neuer Zoff bei Constantin Medien: Tochterfirma stellt Strafanzeige gegen Firmenchef Fred Kogel“
- Manager-Magazin am 15.12.2016: „Bayern schaltet sich in Konflikt um Constantin Medien ein„
- FAZ am 16.06.2017: „Constantin verhandelt über Ausstieg aus TV-Sender Sport 1„
- Finance am 07.07.2017: „Machtkampf bei Constantin Medien gefährdet Anleihe„
- www.film-tv-video.de am 10.07.2017: „Der Kampf um Constantin tobt weiter
Nach eingehender Anlayse aller Argumente hat sich die VzfK dazu entschlossen, einige Beschlussfassungen der außerordentlichen Hauptversammlung am 9. und 10. November 2016 einer gerichtlichen Kontrolle zuzuführen. Im Kern halten wir die Strategie der Aktionäre um Herrn Burkhard Burgener für richtig.
Die Hauptversammlung am 23. August 2017 bietet sich für einen Neuanfang an. Damit die Abstimmungen den Meinungsstand innerhalb des Aktionariats vollständig und richtig wiedergeben, bieten wir allen Aktionären an, sie auf der nun anstehenden Hauptversammlung bei den Abstimmungen zu vertreten. Das setzt aber voraus, dass Sie uns
- die Eintrittskarten direkt (vorab per E-Mail / Telefax und im Original) zuzuschicken und
- für alle auf mit der Tagesordnung bekannt gemachten Beschlussfassungen eine Weisung übermitteln.
- Für etwaige im Verlauf der Hauptversammlung gestellte Anträge benötigen wir die Weisung, ob wir mit oder gegen die Verwaltung abstimmen sollen. Alternativ geben Sie uns bitte eine Telefonnummer, unter der wir Sie während der Hauptversammlung für eine Weisung erreichen können.
Wenn Sie uns keine Weisungen erteilen, stimmen wir bei allen Beschlussfassungen gegen die Verwaltung. Das gilt auch bei Beschlussfassungen, die nicht mit der Tagesordnung bekannt gemacht wurden und erst im Verlauf der Hauptversammlung beantragt wurden.