Constantin Medien AG

Hauptversammlung am 23. August 2017

Bei der Constantin Medien AG (WKN: 914720 / ISIN: DE0009147207) stehen sich zwei in etwa gleich starke Aktionärsgruppen mit unterschiedlichen Konzepten gegenüber:

Die Constantin Medien AG hat ein wirtschaftliches und diversifiziertes Geschäftsmodelle. Es liegt nicht im Interesse der Gesellschaft und Ihrer Partner, Künstler, Kunden, Mitarbeiter und Aktionäre, dass die Gesellschaft zwischen rivalisierenden Aktionärsgruppen aufgerieben wird. Eine solche Berichterstattung darf sich nach der nächsten Hauptversammlung am 23. August 2017 nicht wiederholen:

Nach eingehender Anlayse aller Argumente hat sich die VzfK dazu entschlossen, einige Beschlussfassungen der außerordentlichen Hauptversammlung am 9. und 10. November 2016 einer gerichtlichen Kontrolle zuzuführen. Im Kern halten wir die Strategie der Aktionäre um Herrn Burkhard Burgener für richtig. 

Die Hauptversammlung am 23. August 2017 bietet sich für einen Neuanfang an. Damit die Abstimmungen den Meinungsstand innerhalb des Aktionariats vollständig und richtig wiedergeben, bieten wir allen Aktionären an, sie auf der nun anstehenden Hauptversammlung bei den Abstimmungen zu vertreten. Das setzt aber voraus, dass Sie uns

  • die Eintrittskarten direkt (vorab per E-Mail / Telefax und im Original) zuzuschicken und
  • für alle auf mit der Tagesordnung bekannt gemachten Beschlussfassungen eine Weisung übermitteln.
  • Für etwaige im Verlauf der Hauptversammlung gestellte Anträge benötigen wir die Weisung, ob wir mit oder gegen die Verwaltung abstimmen sollen. Alternativ geben Sie uns bitte eine Telefonnummer, unter der wir Sie während der Hauptversammlung für eine Weisung erreichen können.

Wenn Sie uns keine Weisungen erteilen, stimmen wir bei allen Beschlussfassungen gegen die Verwaltung. Das gilt auch bei Beschlussfassungen, die nicht mit der Tagesordnung bekannt gemacht wurden und erst im Verlauf der Hauptversammlung beantragt wurden.