Die VzfK nimmt nicht an allen Hauptversammlungen teil. Wir beschränken uns vielmehr auf die Gesellschaften, bei denen aus Sicht der nicht im Aufsichtsrat vertretenen Aktionäre ein besonderer Klärungsbedarf besteht. Im Mittelpunkt unserer Tätigkeiten steht allerdings die Durchführung von Spruchverfahren.