Volkwagen AG (VW) – Doppelmandate in Vorstand und Aufsichtsrat

Auf den Hauptversammlungen der Volkswagen AG ( Stammaktien: ISIN DE 0007664005 | WKN 766400 – Vorzugsaktien: ISIN: DE0007664039 | WKN: 766403) werden seit vielen Jahren Fragen zur Corporate Governance angesprochen. Das gilt sinngemäß auch im entsprechenden Umfang für die Porsche Automobil Holding SE (ISIN: DE000PAH0038 | WKN: PAH003) und die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG (ISIN: DE000PAG9113 | WKN: PAG911 ).

Im Hinblick auf die praktizierte Corporate Governance ging es auch um die folgenden Doppelmandate und die sich daraus ergebenden Interessenkollisionen bzw. Ineffizienzen in der Unternehmensführung:

PersonPorsche Automobil Holding SE (Porsche SE)Volkswagen AG (VW)Überschneidung
Matthias MüllerVorstandsmitglied vom 13.10.2010 bis 30.04.2018, zuletzt Strategie und Unternehmensentwicklung;Vorstandsmitglied ab 01.03.2015; Vorstandsvorsitzender vom 26.09.2015 bis 12.04.2018;VW-Vorstands-vorsitzender und zugleich Vorstandsmitglied der Porsche SE vom 26.09.2015 bis 12.04.2018;
Manfred DössVorstand Recht und Compliance seit 01.01.2016, bestellt bis 31.12.2028;Leiter Konzernrechtswesen ab Januar 2016; seit 01.02.2022 Vorstand Integrität und Recht, bestellt bis 2028  Zunächst Porsche-SE-Vorstand und VW-Chefjurist; seit 01.02.2022 Vorstandsmitglied beider Gesellschaften;  
Hans Dieter PötschFinanzvorstand ab 25.11.2009; Vorstandsvorsitzender seit 01.11.2015;Finanzvorstand vom 01.01.2003 bis 07.10.2015; anschließend bis heute Aufsichtsratsmitglied und -vorsitzender;Zunächst Vorstands-mitglied beider Gesellschaften; seit 01.11.2015 Porsche-SE-Vorstandsvorsitzender und VW-Aufsichtsratsvorsitzender;
Martin WinterkornVorstandsvorsitzender vom 25.11.2009 bis 31.10.2015;Vorstandsvorsitzender bis 25.09.2015;  Gleichzeitiger Vorsitz beider Vorstände vom 25.11.2009 bis 25.09.2015;

Die beiden Gesellschaften sprechen mögliche Interessenkonflikte aus Doppelmandaten in ihren Erklärungen zur Unternehmensführung und ihren Entsprechenserklärungen nach § 161 AktG offen an.[2] Die sich aus der Eigentümerstruktur der Volkswagen AG ergebenden Governance-Probleme werden an dieser Stelle nicht angesprochen. Sie zeigen sich aber immer wieder bei wesentlichen Entscheidungen.

Das war unser Vorschlag im Konsultationsverfahren 2026 der Regierungskommission Corporate Governance (DCGK): eine neue Empfehlung E.4- Doppelmandate:

„Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats einer börsennotierten Gesellschaft sollen nicht zugleich dem Vorstand oder Aufsichtsrat eines herrschenden oder abhängigen börsennotierten Unternehmens angehören, sofern an wenigstens einer der beiden Gesellschaften Minderheitsaktionäre beteiligt sind.“

Die Kursentwicklung der Stammaktie der Volkswagen AG in den letzten fünf Jahren zeigt jedenfalls, dass die Stammaktie der Volkswagen AG deutlich hinter zahlreichen Wettbewerbern zurückgeblieben ist. Diese Auswertung wurde über www.comdirect.de für den Zeitraum vom 1. September 2021 bis zum 1. September 2026 abgerufen. Es handelt sich um einen Vergleich der Stammaktie der Volkswagen AG mit zehn Aktien von Mitbewerbern:

In diesen Zusammenhang gehört auch, dass sich die Volkswagen AG bei der Aufarbeitung von Dieselgate – bzw. der „Diesel-Thematik, wie intern gesagt wurde – intensiv mit der eigenen Corporate Governance befasst hat. Bedauerlicherweise wurde der Abschlussbericht nicht veröffentlicht. An dieser Stelle kann aber auf die Äußerungen des US-Compliance-Monitors (Larry D. Thompson) und seines Teams verwiesen werden: https://stoneturn.com/news-events/former-u-s-deputy-ag-larry-d-thompson-and-team-complete-monitorship-in-volkswagen-ag-emissions-proceedings/ und https://www.businesswire.com/news/home/20200914005768/en/Former-U.S.-Deputy-Attorney-General-Larry-D.-Thompson-and-Team-Complete-Monitorship-in-Volkswagen-AG-Emissions-Proceedings Offen bleibt an dieser Stelle, ob und wie diese Standards weiter praktiziert bzw. „weiterentwickelt“ wurden.


[1]              Auch die Berufung eines Generalsekretärs des Betriebsrats als Personalvorstand stieß auf Kritik: Die Welt vom 14.04.2018: „Opposition kritisiert Machtstruktur bei Volkswagen“. Gunnar Kilian gehörte dem Vorstand bis zum 4. Juli 2025 an.

[2]              Porsche Automobil Holding SE, Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB für 2015, bes. S. 2 f. zu Dr. Manfred Döss und Hans Dieter Pötsch sowie S. 4 f. zu den Doppelmandaten und den daraus entstehenden Interessenkonflikten; Volkswagen AG, Geschäftsbericht 2022, Erklärung zur Unternehmensführung S. 44 ff., bes. S. 53 f. zu Herrn Pötsch; Rede von Hans Dieter Pötsch auf der Bilanzpressekonferenz der Porsche Automobil Holding SE, Zitat: „Personengleichheit ist nicht Organgleichheit“, S. 9. Bestellung von Dr. Manfred Döss bis 2028: Geschäftsbericht VW 2025, Pressemitteilung Porsche SE, Seite 3; Mandatsniederlegung Matthias Müller: Porsche SE, Pressemitteilung 30. April 2018  Wechsel Winterkorn / Pötsch: Porsche SE, Pressemitteilung 17. Oktober 2015.