Die Aroundtown SA (WKN: A2DW8Z / ISIN: LU1673108939) hat für die TLG Immobilien AG (WKN: A12B8Z / ISIN: DE000A12B8Z4) am 19. Dezember 2019 ein Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot abgegeben. Es bietet den Tausch von 3,6 Aktien der Aroundtown SA gegen eine Aktie der TLG Immobilien AG an.
Am 19. November 2019 (Ad-hoc TLG) (Nachricht-TLG) (Nachricht-Aroundtown) haben die TLG Immobilien AG und die Aroundtown SA eine Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss (Business Combination Agreement – BCA) abgeeschlossen. Nach Abschluss der Übernahme soll die „kombinierte Gruppe“ einen neuen Namen erhalten. Die Geschäftsleitung soll dann einen „ausgewogenen Governance-Rahmen“ schaffen. Außerdem sollen dann erhebliche Synergien erzielt werden. Weitere Maßnahmen sollen zu einer finanziellen Aufstellung führen, die alleine nur schwer zu erreichen ist.
Hier stellt sichd die Frage, welche Maßnahmen ohne eine Verschmelzung bzw. einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (Unternehmensvertrag) rechtlich zulässig sind.