ISIN: DE0005227342 / WKN: 522734
Die außerordentliche Hauptversammlung der KWG Kommunale Wohnen AG hat am 7. Oktober 2016 beschlossen, die Gesellschaft formwechselnd nach den §§ 190 ff., 226, 238 ff. Umwandlungsgesetz (UmwG) in eine GmbH umzuwandeln. Jedem Aktionär, der im Verlauf der Hauptversammlung nach § 29 Abs. 1 UmwG Widerspruch zur Niederschrift durch den Notar erklärt, wird ein Barabfindungsangebot in Höhe von 11,08 Euro für jeden Geschäftsanteil unterbreitet. Eine weitere außerordentliche Hauptversammlung hatte am 28. April 2017 dem Änderungsbedarf des Handelsregisters zu entsprechen.
Das Handelsregister hat die Umwandlung am 22.05.2017 eingetragen. Zwei Monate ab der Bekanntmachung am 26.05.2017 können die Aktionäre, die in der Hauptversammlung Widerspruch zur Niederschrift des Notars erklärt haben, das Abfindungsangebot in der Höhe von 11,08 Euro annehmen. Die Frist endet am 26.07.2017.
Der Hauptgesellschafter hat uns auf eine telefonische Anfrage mitgeteilt, dass er auch weiterhin am Erwerb der Gesellschaftsanteile interessiert ist. Die Gesellschafter müssen in der Gesellschafterliste beim Handelsregister stehen.