Die BRENNET AG, Wehr beschließt auf ihrer ordentlichen Hauptversammlung am 03. Juli 2017 unter Tagesordnungspunkt 7 die Umwandlung von einer AG in eine GmbH.
In der Einladung heißt es:
„Die Gesellschaft bietet jedem Aktionär, der gegen den Umwandlungsbeschluss Widerspruch zu Protokoll des die Hauptversammlung beurkundenden Notars erklärt, den Erwerb seiner Aktien Zug um Zug gegen Zahlung einer Barabfindung nach Maßgabe der § 207 bis 211 Umwandlungsgesetz an. Die Barabfindung beträgt je Aktie für die BRENNET AG und die MBB Immobilien AG insgesamt 690,– Euro.“
Die VzfK bietet den außenstehenden Aktionären die Vertretung in der Hauptversammlung sowie die Durchführung eines Spruchverfahrens an. Bitte nehmen Sie bei Interesse mit uns Kontakt auf.