Offener Brief an Vorstand und Aufsichsrat der ÖKO-Test AG

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An Vorstand und Aufsichtsrat der ÖKO-Test AG

Wien, 13.10.2020

Corporate Governance – Eigeninteressen einer juristischen Person

Offener Brief

Sehr geehrte Frau Reindl,

sehr geehrter Herr Linnekugel,

sehr geehrter Herr Schüren,

sehr geehrter Herr Oppermann,

die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat mit Verfügung vom 25. September 2020 die Ermittlungen gegen sieben frühere Organe der Gesellschaft eingestellt. Das nehmen wir zum Anlass, um noch einmal einige Themen aus den Hauptversammlungen 2019 und 2020 anzusprechen.

Die Aktiengesellschaft ist nicht nur eine Rechtsform des Interessenausgleichs, sie hat auch Eigeninteressen. Daher erwarten die Minderheitsaktionäre von Vorstand und Aufsichtsrat, dass sie die bereits ermittelten Ansprüche auf Schadensersatz nach Grund und Höhe geltend machen. Dazu gehört auch. gegen die o.g. Verfügung ein Rechtsmittel einzulegen. Außerdem stellt sich angesichts der Beteiligungsverhältnisse nach wie vor die Frage, ob die Beteiligung von Minderheitsaktionären an dieser Gesellschaft für alle Beteiligten Sinn macht.

Zur weiteren Vorgehensweise schlagen wir vor, dass Sie noch im weiteren Verlauf dieses Monats in einem (offenen) Brief die Aktionäre über die weitere Entwicklung orientieren.

Mit freundlichen Grüßen

Max Deml