Die folgenden Fragen sind zur Beantwortung auf der Hauptversammlung eingereicht worden:
- 1. Wechsel im Vorstand
In einem Brief an Aktionäre aus dem Mai 2022 informieren Sie über einen Wechsel im Vorstand von Herrn Hans Oppermann zu Herrn Dr. Serge Schäfers.
- Worin bestanden die Auffassungsunterschiede, die zum Ausscheiden von Herrn Oppermann geführt haben? Bitte stellen Sie uns beide Standpunkte in den wesentlichen Grundzügen dar.
- Herr Dr. Schäfers verbindet diese Aufgabe mit einem „gesellschaftlichen Mehrwert“. Woraus besteht dieser „gesellschaftliche Mehrwert“? Welches unternehmerische Konzept wird er verfolgen und wie unterscheidet sich das von den Vorstellungen des Herrn Oppermann?
- Welche Strategien werden zur weiteren Digitalisierung betrieben?
- Welche Strategien verfolgt der Vorstand im deutschen Sprachraum, der ja über die DACH-Region hinausgeht?
- 2. Jahresabschluss
Erfreulicherweise weist die Gewinn-und Verlustrechnung einen operativen Gewinn in der Höhe von 344.646,87 Euro aus. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr.
- Welche Faktoren haben dazu geführt?
- Welche Erwartungen hat man an das laufende Geschäftsjahr?
- Wie sehen die Planungen für die nächsten drei Jahre aus?
- Wie hat sich „Corona“ in den letzten beiden Jahren auf den Geschäftsverlauf und den Jahresabschluss ausgewirkt?
- 3. Aktionärsstruktur
Die Gesellschaft hatte neben einem Großaktionär mit etwa 80 % der Aktien etwa 800 Kleinaktionäre.
- Wie stellt sich die Aktionärsstruktur heute dar? Wie viele Aktien hält der Großaktionär und wie viele Aktien befinden sich im Streubesitz? Wie viele Kleinaktionäre gibt es heute?
- Welchen Sinn macht die Beteiligung von Anlegern neben einem unternehmerisch agierenden Großaktionär für
- die Gesellschaft,
- den Großaktionär und
- die Kleinaktionäre?
- Welche Möglichkeiten gibt es für Kleinaktionäre gegenwärtig für einen Verkauf von Aktien?
- Kann sich der Großaktionär vorstellen, den Kleinaktionären ein Kaufangebot zu machen oder eine andere Person zur Abgabe eines solchen Angebots zu veranlassen?
- Was spricht für und was spricht gegen einen Squeeze-out? Im Augenblick könnte man eine vergleichsweise geringe Abfindung schlüssig darstellen.
- 4. Verträge zu TOP 4
Die heutige Hauptversammlung soll unter TOP 4 verschiedenen Vereinbarungen zustimmen, in denen es um Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegenüber ehemaligen Mandatsträgern geht. Beim gegenwärtigen Rechtsstand genügt es nicht, die Verträge auf der Hauptversammlung auszulegen. Sie sind mit der Einladung zur Hauptversammlung zu veröffentlichen. Das ist jedenfalls die gegenwärtige Rechtspraxis bei anderen Gesellschaften.
- Bitte veröffentlichen Sie diese Verträge auf der Homepage.
- Welcher anwaltliche oder sonstige Berater hat diese Vorgehensweise vorgeschlagen oder nach Prüfung bestätigt? Bitte nennen Sie die Kanzleien und die Namen der tätigen Berater sowie der für die Mandate verantwortlichen Partner.
- Wann haben sich Vorstand und Aufsichtsrat mit dieser Beschlussvorlage befasst? Bitten nennen Sie die Daten der Sitzungen und die Teilnehmer an den Sitzungen. Welche D& O Versicherungen könnten hier ein mögliches Haftungsrisiko abdecken?
- Diese Rechtspraxis begründet rechtliche Risiken. Falls einer Anfechtungsklage entsprochen werden sollte, könnte ein Regressfall vorliegen. Wie schätzt die Gesellschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Rechtspraxis, die sich dem Bundesanzeiger entnehmen lässt, die hier bestehenden Risiken ein?
- 5. Kosten-/Nutzenrelation der Rechtsverfolgung
Aus den vorliegenden Berichten ergibt sich nicht, in welchem Umfang und mit welchen Kosten die zur Beschlussfassung vorliegenden Sach- und Rechtsfragen geprüft wurden:
- Welche Berater, wie zum Beispiel Rechtsanwälte (Zivilrecht und Strafrecht bitte getrennt darstellen), Wirtschaftsprüfer oder sonstige Berater waren hier für die Gesellschaft erkennbar tätig?
- Bitte machen Sie diese Angaben für die Gesellschaft sowie jede einzelne Person, die hier auf Regress in Anspruch genommen wurde.
- Welche Beratungsgesellschaften, Berater und verantwortliche Partner waren hier tätig? Bitte machen Sie diese Angaben getrennt für die Gesellschaft sowie jeden einzelnen Vertragspartner.
- Welche Kosten sind für die Gesellschaft für eigene Beratungen bzw. Beratungen Dritter (wie ehemaliger Vorstände) angefallen? Welche Kosten werden der Gesellschaft von der Versicherung ersetzt?
- Welche weiteren Kosten haben die Versicherungen für die Haftungsschuldner übernommen?
- 6. Höhe des Schadensersatzes
Ein Vergleich ist immer ein gegenseitiges Nehmen und Geben mit Kompromissen auf beiden Seiten. Im Grundsatz macht das bei den sich abzeichnenden Prozesslagen auch Sinn. Allerdings fehlen noch weitere Informationen zum wirtschaftlichen Leistungsvermögen der Haftungsschuldner.
Bitte machen Sie für jeden Haftungsschuldner die folgenden Angaben:
- Wie viel Geld hat der jeweilige Haftungsschuldner bei der Gesellschaft oder ihr nahe stehenden Personen seit der ersten Tätigkeit verdient. Bitte sehen Sie dazu in der Buchhaltung, dem Archiv, auf den jeweiligen Datenträgern und in der Rechtsabteilung nach. Irgendwo befinden sich diese Daten.
- Welche (weiteren) Recherchemöglichkeiten haben Sie genutzt, um sich ein Bild von der Vermögenslage der einzelnen Personen zu verschaffen. Bitte machen Sie auch hier Angaben zu jeder einzelnen Person.
- Bitte teilen Sie uns für jeden einzelnen Haftungsschuldner mit, mit welchem Nettovermögen sie gerechnet haben.
- Gibt es Personen, die zunächst als potentielle Haftungsschuldner eingestuft wurden, die dann aber nicht als Haftungsschuldner in Anspruch genommen wurden? Falls ja: Wer war das und aus welchen Gründen hat man von einer Inanspruchnahme abgesehen.
- Wie groß ist der Gesamtschaden? Bitte differenzieren Sie nach Sachverhalt, Person und etwaigem Zinsanspruch.
- Welcher Betrag wird davon – aus welchen Gründen auch immer – nicht geltend gemacht? Bitte machen Sie diese Angaben für jeden einzelnen Haftungsschuldner sowie die Personen, die nicht in Regress genommen wurden.