WKN A11QWW / DE000A11QWW6
Die Hauptversammlung der MyHammer Holding AG hat am 23. Juni 2022 unter TOP 4 eine Verschmelzung auf die Instapro II AG beschlossen. Die Aktionäre der MyHammer Holding AG erhalten für 14 Aktien mit der Eintragung 9 Aktien der Instapro AG. Das entspricht einem Wert von 20,22 Euro für eine Aktie der MyHammer Holding AG und einem Wert von 31,50 Euro für eine Aktie der Instapro II AG.
Diese Angemessenheit der Gegenleistung überprüft das Spruchverfahren. Zuständig ist das Landgericht Berlin. Die Antragsfrist beträgt drei Monate ab der Eintragung in das Handelsregister. Die Verschmelzung ist am 24. August 2022 in das Handelsregister der MyHammer Holding AG und am 29. August 2022 in das Handelsregister der Instapro II AG eingetragen worden. Damit hat die dreimonatige Antragsfrist für die Einleitung eines Spruchverfahrens begonnen.
Wir bieten Aktionären an, sie im Spruchverfahren zu vertreten. Die Kosten trägt der Antragsgegner, § 15 SpruchG. Dazu benötigen wir die folgenden Unterlagen, die Sie teiliweise hier herunterladen können:
- Anwaltsvollmacht für RA Dr. Martin Weimann, Prenzlauer Allee 8, 10405 Berlin. Wir benötigen die Anwaltsvollmacht auch im Original, § 80 ZPO.
- Beleg der Bank über die Ausbuchung der Aktien der MyHammer Holding AG und Einbuchung der Aktien der Instapro II AG – Nur so lassen die für das Spruchverfahren erforderlichen Angaben zu Ihrem Aktienbestand erkennen.
- Bankbestätigung über die Ausbuchung und mit Angaben über die Anzahl der Aktien. Dieser Entwurf enthält die Angaben, die von der Rechtsprechung verlangt werden. Der banktechnische Beleg über die Aus- und Umbuchung genügt nicht. Diese Bankbestätigung kann von der Bank erst nach der Ausbuchung erstellt werden.