Die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs haben auf der 71. Jahrestagung in Bamberg im Mai 2019 die Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ eingesetzt. Den Vorsitz hat der Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg, Dr. Thomas Dickert. Diese Arbeitsgruppe hat ganz beachtliche und wegweisende Ergebnisse vorgestellt. Dabei geht unter anderem um eine umfassende Digitalisierung der Gerichtsverfahren, aber auch um einen effektiven kollektiven Rechtsschutz.
- Der im Juli 2020 (ohne Datum) vorgelegte Zwischenbericht wurde auf der 72. Jahrestagung am 12. Oktober 2020 in Dresden diskutiert.
- Im Januar 2021 (ohne Datum) wurde ein Diskussionspapier vorgelegt.
- Am 4. Dezember 2020 fand dazu der Video-Roundtable „Digitalisierung des Zivilprozesses“ statt. Dort ist zu erfahren, das die Justizministerkonferenz das Projekt unterstützt (Youtube, ca. Minute 0:30 ). Teilnehmer: Prof. Dr. Philipp Reuß (Uni Bonn/Göttingen), Dr. Thomas Dickert (Präsident OLG Nürnberg), Prof. Dr. Giesela Rühl (Humboldt-Uni Berlin), Benedikt Windau (LG Oldenburg und www.zpoblog.de)
- Der Zivilrichtertag berät am 2. Februar 2021 über das Diskussionspapier.
Dieses Projekt ist ein gutes Beispiel dafür, wie kompetente Praktiker im vorparlamentarischen Raum durchdachte Vorschläge für die Gesetzgebung entwickeln können. Die VzfK wird das Projekt mit Interesse verfolgen und weiterhin vor allem zum kollektiven Rechtsschutz Vorschläge unterbreiten. Dazu gehört auch die Weiterentwickung unserer im Verlag de Gruyter erschienen Studie „Kollektiver Rechtsschutz – Ein Memorandum der Praxis„