Seit Jahrzehnten finden jährlich Jahrestagungen der Gerichtspräsidenten statt. Sie befassen sich mit den für die gerichtliche Praxis aktuellen Themen. Vielfach greifen die anwaltliche Praxis, Wissenschaft, Gesetzgeber und Verwaltung diese Überlegungen auf. Diese Aufstellungen dokumentieren ohne Anspruch auf Vollständigkeit einige Tagungen der letzten Jahre. Weitere Impulse geben die beiden Richterverbände, der Deutsche Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB))sowie die Neue Richtervereinigung e.V. Das Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen bietet die „JUMIKO-Beschlüsse“ (Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister) zum Download an.
Tagungen der Präsidenten der großen Landgerichte / Länderübergreifender Fach- und Erfahrungsaustausch
- Landgericht Nürnberg-Fürth, 4. und 5. Mai 2023 (Pressemitteilung vom 08.05.2023, OLG Nürnberg Nr. 13/2023) (Bericht)
- Landgericht Leipzig, 19. und 20. Mai 2022 (Bericht)
- Landgericht Frankfurt am Main, 21. September 2021 (Pressemitteilung)
- Landgericht Düsseldorf, 3. und 4. Mai 2018 (Pressemitteilung)
An der Tagung 2023 nahmen Präsidenten bzw. Vizepräsidenten oder ein Vertreter der folgenden Landgerichte teil: Landgericht Bamberg, Landgericht Berlin, Landgericht Bonn, Landgericht Braunschweig, Landgericht Düsseldorf, Landgericht Frankfurt am Main, Landgericht Hildesheim, Landgericht Koblenz, Landgerichts Köln, Landgericht Landshut, Landgericht Leipzig, Landgericht München I, Landgericht Nürnberg-Fürth, Landgericht Osnabrück; Landgericht Rostock und Landgericht Stuttgart.
Tagungen der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs
- 75. Jahrestagung, Oberlandesgericht Oldenburg, 15. bis 17. Mai 2023 (Pressemitteilung / Ergebnisse)
- 74. Jahrestagung, Oberlandesgericht Rostock, 23. bis 25. Mai 2022 (Pressemitteilung / Ergebnisse)
- 73. Jahrestagung, Oberlandesgericht Koblenz, 11. bis 13. Oktober 2021 (Pressemitteilung / Ergebnisse)
- 72. Jahrestagung, Oberlandesgericht Dresden, 5. bis 7. Oktober 2020 (Pressemitteilung / Ergebnisse)
- 71. Jahrestagung, Oberlandesgericht Bamberg, Mai 2019 (Pressemitteilung / Ergebnisse)
- 70. Jahrestagung, Oberlandesgericht Stuttgart, 28. bis 30. Mai 2018 (Pressemitteilung / Ergebnisse)
Die Oberlandesgerichte haben ihren Sitz in Bamberg, Brandenburg an der Havel, Braunschweig, Bremen, Celle, Düsseldorf, Dresden, Frankfurt am Main, Hamburg, Hamm, Jena, Karlsruhe, Koblenz, Köln, München, Naumburg an der Saale, Nürnberg, Oldenburg, Rostock, Saarbrücken, Schleswig, Stuttgart und Zweibrücken. In Berlin trägt das „Oberlandesgericht“ traditionsgemäß die Bezeichnung „Kammergericht“. In München sitzt zudem das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) und in Karlsruhe der Bundesgerichtshof.
Die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs haben auf der 71. Jahrestagung in Bamberg im Mai 2019 die Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ eingesetzt. Den Vorsitz hat der Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg, Dr. Thomas Dickert. Diese Arbeitsgruppe hat ganz beachtliche und wegweisende Ergebnisse vorgestellt. Dabei geht unter anderem um eine umfassende Digitalisierung der Gerichtsverfahren, aber auch um einen effektiven kollektiven Rechtsschutz.
- Der im Juli 2020 (ohne Datum) vorgelegte Zwischenbericht wurde auf der 72. Jahrestagung am 12. Oktober 2020 in Dresden diskutiert.
- Im Januar 2021 (ohne Datum) wurde ein Diskussionspapier vorgelegt.
- Am 4. Dezember 2020 fand dazu der Video-Roundtable „Digitalisierung des Zivilprozesses“ statt. Dort ist zu erfahren, das die Justizministerkonferenz das Projekt unterstützt (Youtube, ca. Minute 0:30 ). Teilnehmer: Prof. Dr. Philipp Reuß (Uni Bonn/Göttingen), Dr. Thomas Dickert (Präsident OLG Nürnberg), Prof. Dr. Giesela Rühl (Humboldt-Uni Berlin), Benedikt Windau (LG Oldenburg und www.zpoblog.de)
- Der Zivilrichtertag berät am 2. Februar 2021 über das Diskussionspapier.
Dieses Projekt ist ein gutes Beispiel dafür, wie kompetente Praktiker im vorparlamentarischen Raum durchdachte Vorschläge für die Gesetzgebung entwickeln können. Die VzfK wird das Projekt mit Interesse verfolgen und weiterhin vor allem zum kollektiven Rechtsschutz Vorschläge unterbreiten. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung unserer im Verlag de Gruyter erschienen Studie „Kollektiver Rechtsschutz – Ein Memorandum der Praxis„