Vorschlag der VzfK für kollektiven Rechtsschutz

Ausgangspunkt

Die Zivilprozessordnung (ZPO) geht vom Zwei-Parteien-Rechtsstreit aus. Bei Ansprüchen einer unbestimmten Anzahl von Klägern aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt, die sich gegen dieselbe(n) Beklagte(n) richten, besteht trotz des Justizgewährleistungsanspruchs ein Rechtsschutzdefizit. Die Masse der Verfahren überfordert nicht nur die Justiz. Die Kläger stehen häufig vor Risiken, die sie nicht einschätzen bzw. handhaben können bzw. wollen. Der Handlungsbedarf zeigt sich auch bei den „Telekom-Klagen“: Seit dem Jahr 2000 wurden etwa 17.000 Klagen erhoben. 2017 liegen die ersten Musterentscheidungen des Bundesgerichtshofs vor. Es zeichnet sich noch nicht ab, wann die Einzelfälle entschieden werden. Bei einer Leistung von 100 Urteilen pro Jahr und Richter sind das 170-Mann-Jahre – alleine für das Landgericht! Damit hat sich die Musterfeststellungsklage (kurz: Musterklage) nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) nicht bewährt. Es muss nach Wegen gesucht werden, 17.000 Einzelurteile durch typisierende Gruppenurteile zu Grund und Höhe der Schadensersatzansprüche zu ersetzen. Schließlich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schon mehrfach erkannt, dass die Dauer von Gerichtsverfahren in Deutschland ein strukturelles Problem darstellt.

Als nächstes fordern die Dieselgate-Verfahren von Anlegern und Kfz-Haltern die Justiz heraus.

Die Empfehlung der Kommission 2013/396/EU vom 11. Juni 2013 (Analyse des CEP) ist bislang in Deutschland noch nicht umgesetzt worden. Gegenwärtig läuft ein Konsulatationsverfahren. Der Europäische Verbraucherschutzverband (BEUCund38 EU-Abgeordnete haben am 10.10.2017 in einem offenen Brief an die EU-Kommission Regelungen für Sammelklagen gefordert.  Dazu: COBIN Claims   Handelsblatt   ORF-Sonderseite  Stern

Zielsetzungen

  • ZPO um kollektiven Rechtsschutz für Massenschäden und Streuschäden (Schadensersatz / Unterlassung) erweitern;
  • Rechtsbruch darf sich nicht rechnen / private Zivilrechtspflege ist günstiger und effektiver als komplexe Überwachungsbehörden;
  • Entlastung der Justiz;
  • Vergleich in der ersten Instanz durch Anpassung des materiellen und formellen Rechts anstreben;
  • Prozessfinanzierung als Erweiterung des Justizgewährleistungsanspruchs verstehen;

Vorschlag für Massenschäden (Schadensersatz)

  • Eine Gruppenklage fasst die Klagen zusammen, in denen Ansprüche aus einem einheitlichen bzw. vergleichbaren Sachverhalt gegen dieselbe(n) Beklagte(n) geltend emacht werden (Opt-In-Modell).
  • Für eine Klageverbindung gibt es keine Mindestzahl. Sie erfolgt auf Antrag bzw. zur Justizentlastung auf Initiative des Gerichts.
  • Zunächst entscheidet ein Zwischenurteil nach § 304 ZPO im Instanzenzug über den Haftungsgrund. Diesen Verfahrensteil führen ein oder mehrere Gruppenkläger, die unter fachlichen Gesichtspunkt bzw. nach Höhe des Streitwerts ausgesucht werden. Er bündelt auch wie ein gemeinsamer Vertreter in § 6 SpruchG oder § 7 SchVG den Vortrag der anderen Kläger.
  • Im anschließenden Betragsverfahren geht es um die individuellen Schadensvoraussetzungen sowie die Schadenshöhe. Soweit nach § 286 ZPO oder § 287 ZPO mögliche Typisierungen für bestimmte Klägergruppen einheitliche Entscheidungen zulassen, erfolgen auch hier Gruppenurteile. Die anderen Verfahren beenden Individualentscheidungen.
  • Diese Verfahrensart gibt es für alle Rechtsgebiete. Es steht allen Klägern – und nicht nur Verbrauchern – offen. Ein ausschließliches Klagerecht für Verbrauchervereine für alle Verfahrensarten bietet sich wegen des erforderlichen Spezialisierungsgrades nicht an.
  • Ein Vergleich in der ersten Instanz verschafft schnellen Rechtsschutz, entlastet die Justiz und ermöglicht den Schadensverursachern ein schnelles Comeback – wie VW in den USA Ende 2017. Das materielle und prozessuale Zivilrecht müssen dafür die Voraussetzungen schaffen, damit sich ein Vergleich „rechnet“:
    • Unterbrechung der Verjährung bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren;
    • Verzinsung der Klageforderung z.B. verdoppeln;
    • Darlegungs- und Beweislast verändern z.B.
      • Zugriff der Anspruchsinhaber auf Informationen;
      • Umkehr der Beweislast / Beweiserleichterungen;
    • Gebührenanspruch für Anwälte der Beklagten reduzieren, um Anreiz für unnötig lange Verfahrensdauern zu beseitigen;
    • Prozesskostenfinanzierung ermöglichen

Vorschlag für Streuschäden (Schadensersatz)

  • Bei geringen Schäden besteht angesichts des Kostenrisikos häufig kein rationales Interesse an einer Rechtsverfolgung. Daher bietet sich hier ein Verbandsklagerecht gegebenenfalls mit Gewinnabschöpfung an.
  • Auf der Grundlage des Grundurteils können die Individualschäden auch in vereinfachten Verfahren durchgesetzt werden.

Vorschlag für Unterlassungsklagen

  • Hier geht es – wie im Grundurteil nach § 304 ZPO – zunächst einmal um die Festellung der Rechtswidrigkeit. Bei geringen Schäden besteht angesichts des Kostenrisikos häufig kein rationales Interesse an einer Rechtsverfolgung. Daher bietet sich hier ein Verbandsklagerecht an.
  • Auf der Grundlage des „Grundurteils“ lassen sich die Individualschäden dann in vereinfachten Verfahren durchgesetzen.
  • Damit sich Rechtsverletzungen nicht „rechnen“, sollte über eine Gewinnabschöpfung nachgedacht werden.

Keine „US-Verhältnisse“!

In den USA funktioniert der kollektive Rechtsschutz, weshalb sich viele dort gesammelten Erfahrungen auswerten lassen. Er nutzt auch dem Verursacher, für den – wie bei VW im Herbst 2017 – ein schnelles Come Back möglich wird. In Deutschland stellt sich angesichts der vielen Unsicherheiten die Lage für die gesamte Branche weitaus dramatischer dar. Wahrscheinlich wäre es für den VW Konzern und die gesamte Branche weitaus günstiger gewesen, wenn jeder Halter im September 2015 einen Gutschein über EUR 1.500 oder EUR 1.000 neben dem Update erhalten hätte.

Es gibt aber auch Fehlanreize durch hohe Streitwerte und das Kostenrisiko, die es zu vermeinden gilt:

Außerdem besteht in den USA ein anderer Rechtsrahmen. Eine Klage gegen zum Beispiel Red Bull wegen einer überzogenen Werbebotschaft ist hier nicht möglich.