TV Duell Merkel / Schulz

In der Diskussion der beiden Kanzlerkandidaten Dr. Angela Merkel und Martin Schulz am 03.09.2017 ging es auch um kollektiven Rechtsschutz. Beide waren sofort einig, dass hier Handlungsbedarf bestehe und wollten den Justizminister beauftragen.

Die Wirtschaftspresse griff dieses Thema damals mehrfach auf:

Andere stellen für die 19. Legislaturperiode mehr auf steuerliche Fragen ab: Das Deutsche Aktieninstitut e.V. (DAI) und die DSW – Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. fordern in ihren Positionspapieren zur Bundestagswahl, die Besteuerung von Kapitalerträgen zu überdenken. Dabei geht es z.B. um die Einführung einer angemessenen Spekulationsfrist, keine Doppelbesteuerung von Dividenden, Erhöhung des Sparerfreibetrags und ggfls. Rückkehr zum Nettobesteuerungsprinzip sowie keine Finanztransaktionssteuer. Hier setzt wohl auch der FDP-Chef-Lindner an.

Die weitere Entwicklung stellt www.kollektiverRechtsschutz.de dar.