In der Diskussion der beiden Kanzlerkandidaten Dr. Angela Merkel und Martin Schulz am 03.09.2017 ging es auch um kollektiven Rechtsschutz. Beide waren sofort einig, dass hier Handlungsbedarf bestehe und wollten den Justizminister beauftragen.
- Während des Duells gehörte der Begriff „Musterfeststellungsklage“ bei Google Trends zu den Top-Aufsteiger-Themen. Das zeigt: Das Thema ist bei den Wählern angekommen. (In einer Umfrage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. vzbv 2016 unterstützen 70 % der Befragten einfachere Klagemöglichkeiten. 76 % erwarten nach der BTW 2017 von der Politik, die gerichtliche Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen zu verbessern.)
- Frau Merkel schlug vor, den Justizminister Heiko Maas anzurufen und zu bitten, die Musterklage voanzubringen. Im Sommer 2017 hatte Heiko Maas der Union und vor allem dem Verkehrminister Alexander Dobrindt noch vorgeworfen, die Musterfeststellungsklage blockiert zu haben.
- Der Bericht des 5. Untersuchungsausschusses des Bundestages (Abgasskandal) schlägt die Einführung einer Musterfeststellungsklage (Seite 540) vor, um gleich gelagerte Fälle einheitlich zu entscheiden (Gruppenklage: Die Linke: S. 545, 547, Bündnis 90/ Die Grünen S. 614 f., 623).
- Die EU Kommission hat am 11. Juni 2013 Empfehlungen für kollektive Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren ausgesrochen.
- Zum Zeitpunkt des TV-Duells bestand in etwa dieser Diskussionsstand:
- Seit dem 31.07.2017 gab es als einen Diskussionsentwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer Musterfeststellungsklage“ vom BMJV (Bundesminister Heiko Maas – SPD). (Stellungnahme der CDU vom 01.08.2017, Eckpunkte der CDU vom 30.11.2016))
- Ein Gesetzesentwurf der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 28.08.2017 (BT-Drucks 18/13426) sieht Gruppenverfahren in der Zivilprozessordnung (ZPO), eine Absenkung der Zulassungsschranken gegenüber dem KapMuG und einen „angemessener Rahmen“ für Zivilgerichte bei massenhaften Schadensfällen vor. Der Bundestag lehnte am 05.09.2017 den GO-Antrag ab, sich damit zu befassen.
- Schon 2015 ging es um die Gruppenklage auf einer Fachtagung der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. vzbv.
- Die Linke befürwortet Sammel-/Gruppenklagen. Sie hielt der Bundesegierung am 06.07.2017 Untätigkeit vor.
Die Wirtschaftspresse griff dieses Thema damals mehrfach auf:
- Manager-Magazin: „Abgasaffäre – Maas will Musterklage möglich machen“ am 31.07.2017;
- Die Zeit:„Sammelklage – Prozessieren im Chor / Deutschland braucht eine eigene Form der Sammelklage. Es wird Zeit, dass alle Partein das begreifen.“ von Marcus Rohwetter am 09.08.2017;
- Handelsblatt: „TV-Duell-Thema Musterklagen: Ganz unbürokratisch“ von Christoph Herwatz und Dietmar Neuerer am 04.09.2017;
- Der Spiegel: Musterfeststellungsklage – Die Wunderwaffe für abgezockte Diesel-Fahrer von Hermann-Josef Tenhagen am 10.09.2017;
Andere stellen für die 19. Legislaturperiode mehr auf steuerliche Fragen ab: Das Deutsche Aktieninstitut e.V. (DAI) und die DSW – Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. fordern in ihren Positionspapieren zur Bundestagswahl, die Besteuerung von Kapitalerträgen zu überdenken. Dabei geht es z.B. um die Einführung einer angemessenen Spekulationsfrist, keine Doppelbesteuerung von Dividenden, Erhöhung des Sparerfreibetrags und ggfls. Rückkehr zum Nettobesteuerungsprinzip sowie keine Finanztransaktionssteuer. Hier setzt wohl auch der FDP-Chef-Lindner an.
Die weitere Entwicklung stellt www.kollektiverRechtsschutz.de dar.