Kollektiver Rechtsschutz

Positionspapier mit SdK und Initiative Minderheitsaktionäre e.V.

Die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK) hat zusammen mit der Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger e.V. (SdK) und der Inititative Minderheitsaktionäre e.V. für die Bundestagswahl am 24. September 2017 ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet.

Dazu haben wir Wahlprüfsteine erstellt, die von Parteien bzw. ihren Bundestagsfraktionen beantwortet wurden. (Pressemitteilung)

Der 19. Bundestag steht vor wesentlichen Entscheidungen, bei denen es auch um ganz wesentliche volkswirtschaftliche Zusammenhänge geht:

  • Die Finanzmärkte dienen zunächst einmal der Realwirtschaft, um bestehende Unternehmen und innovative Neugründungen mit Eigenkapital zu versorgen. Das stärkt die Innovationskraft unserer Volkswirtschaft.
  • Die Aktie ist der „Sachwert des kleinen Mannes“.  Sie nimmt den Gegenwert der Lebensleistung auf und vermag Wertverluste zu vermeiden bzw. an Wertzuwächsen zu partizipieren. Für die Altersversorgung bietet sie „zuverlässige“ Dividendenzahlungen.
  • In anderen, vergleichbaren Volkswirtschaften besteht eine höhere Aktionärsquote. Das bedeutet nicht nur ein vertieftes volkswirtschaftliches Grundverständnis, sondern auch höhere Kurse – und damit ein besserer Schutz vor (feindlichen) Übernahmen bzw. höhere Preise beim „Verkauf von Zukunftsbranchen„. Bezeichnenderweise hat in den letzten Jahren die Beteiligungsquote ausländischer Investoren überproportional zugenommen, weil es zu wenige inländische Käufer gab.
  • Über die Finanzmärkte kann jeder Einzelne auch die sich abzeichnende Versorgungslücke in der Altersversorungausgleichen. Gleichzeitig bleiben die Anlagen flexibel, weil sie täglich verkauft werden können.
  • Die Deutsche Bandesbank zeigt in einer Erhebung für das 1. Quartal 2017, dass vom Geldvermögen der deutschen Haushalte in der Höhe von 5.676 Milliarden Euro nur 5,4 % direkt in deutsche (213,0 Mrd. Euro) und ausländische (93,1 Mrd. Euro) Aktien investiert sind. Diese Relation ist volkswirtschaftlich nicht sinnvoll.

Die gegenwärtigen regulatorischen Rahmenbedingungen reflektieren vielfach nicht die berechtigten Belange der „strukturellen Mehrheit“. Dabei geht es nicht darum, die unternehmerischen Gestaltungsspielräume zu reduzieren. Schließlich zeigt sich in der Praxis immer wieder, dass vor allem Verantwortung und Haftung nicht entkoppelt werden dürfen. Hier geht es vielmehr um einen effektiven Rechtsschutz für Minderheitsaktionäre, damit der Finanzmarkt des „Exportweltmeisters“ für Anleger attraktiver wird.

Unsere Überlegungen:

  • Der deutsche Anlegerschutz ist nicht konkurrenzfähig. Im Ranking der World Bank Group steht der „Exportweltmeister“ hinter Ländern der Dritten Welt wie Nigeria und Aserbaidschan und nahezu allen anderen Industrienationen.
  • Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren den gesellschaftsrechtlichen Rechtsschutz reduziert, ohne den kapitalmarktrechtlichen Rechtsschutz auszubauen:
    • Die Haftung für fehlerhafte Informationen wie z.B. Ad-hoc-Mitteilungen ist nicht umfassend und zu kompliziert.
    • Es fehlt ein effektiver kollektiver Rechtsschutz, der auch Gerichte und Rechtsschutzversicherer entlastet.
    • Das Delisting muss neu geregelt werden! Anleger investieren in einen Zukunftserfolgswert, der ihm jetzt vorenthalten werden kann. Daher muss auch beim Delisting die Preisermittlung durch das Ertragswertverfahren mit gerichtlicher Kontrolle im Spruchverfahren erfolgen.
    • Börsen reflektieren Informationen. Daher darf der Referenzeitraum bei allen kompensationspflichtigen Strukturmaßnahmen erst mit Vorlage der Ertragswertberechnungen beginnen.
  • Unser Bildungssystem vermittelt keinen Zugang zu volkswirtschaftlichen Zusammenhängen bzw. „Geldfragen“. Daher sind viele bei der Geldanlage überfordert.

Hier geht es zu den Antworten der Parteien auf unsere Wahlprüfsteine sowie die entsprechende Presseerklärung.