Hauptversammlung am 26. Juni 2024
Auf dieser Hauptversammlung wird die Instapro II AG einen Squeeze-out beschließen. Die Abfindung wird 20,63 Euro betragen. Weitere Informationen wie z.B. die Einladung, den Übertragungsbericht oder den Prüfbericht erhalten Sie über Homepage der Gesellschaft.
Ab dem 6. Juni 2024 werden die Depotbanken die Anmeldeunterlagen versenden. Auf der Anmeldung können Sie die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK) aus 10437 Berlin mit Ihrer Vertretung auf der Hauptversammlung beauftragen. Sobald Ihnen die Eintrittskarte vorliegt, können Sie uns auf der Eintrittskarte bevollmächtigen und uns die Eintrittskarte dann per e-Mail / Post / Telefax übersenden.
Schon jetzt sind wir von mehreren Aktionären mit der Durchführung des Spruchverfahrens beauftragt worden. Bitte fragen Sie gegebenenfalls eine Vertretung per E-Mail an. Wir übersenden Ihnen dann die erforderlichen Unterlagen.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Profil von RA Dr. Martin Weimann bei www.anwalt.de.
Hauptversammlung am 20. Juni 2023
Die Instapro II AG wird am 20. Juni 2023 eine Hauptversammlung in Berlin durchführen. Die Homepage der Gesellschaft bietet dazu weitere Informationen. Die VzfK ist dazu bereit, auf dieser Hauptversammlung Aktionäre kostenneutral zu vertreten (Bericht bei GSC Research). Es gibt diese Wege, uns zu bevollmächtigen:
- Sie bestellten bei der Gesellschaft die Eintrittskarte für die „Verbraucherzentrale für Kapitalanleger, e.V. (VzfK), Hiddenseer Straße 9, 10437 Berlin.
- Falls Ihnen die Eintrittskarte schon vorliegt:
- Übersenden Sie uns die Eintrittskarte mit erteilter Vollmacht;
- Verwenden Sie das Vollmachtsformular, welches Sie über die Homepage der Gesellschaft beziehen können.
Bitte erteilen Sie uns für alle anstehenden Beschlussfassungen eine Weisung (dafür / dagegen / Enthaltung). Falls Sie keine Weisung erteilen, wird mit „Enthaltung“ abgestimmt.
Hauptversammlung am 23. Juni 2022
Die MyHammer Holding AG wurde durch Beschluss ihrer Hauptversammlung am 23. Juni 2022 auf die Instapro AG verschmolzen. Auf ihrer Homepage stellt sich die neue Gesellschaft wie folgt dar:
Mit der Verschmelzung der MyHammer Holding AG hat die Instapro II AG viele „Minderheitsaktionäre“ erhalten, die sich angesichts der Ertragspotentiale nicht zu einer Abgabe ihrer Aktien entschließen konnten. Dabei lag der Streubesitz immerhin bei 15,42 % bzw. 1.097.610 Aktien. Die VzfK unterstützt 116 Antragsteller mit mehr als 355.000 Aktien im Spruchverfahren LG Berlin 102 O 108/22 SpruchG, in dem es um die Angemessenheit der Bewertung bei der Verschmelzung geht. Das sind die strukturellen Standpunkte dieser Aktionärsgruppe:
- Diese Aktionäre sind vom Geschäftsmodell und den Ertragspotentialen der MyHammer Holding AG und der Erfahrung des neuen Großaktionärs IAC / InterActiveCorp (Aktie) als „Onlinekonzern“ überzeugt. IAC dürfte dazu in der Lage sein, das bei der MyHammer AG vorhandene Know-how auf die weniger effizienten Beteiligungen wie z.B. Werkspot B.V. (NL), Home Advisor Limited (UK), Travaux.com (F) und MyBuilder Limited (UK) zu übertragen. Sie spekulieren auf einen wachsende Zukunftserfolgswert sowie stabile Dividenden.
- Für die Instapro II AG gelten nur die allgemeinen aktienrechtlichen Informationspflichten, weil sie nicht börsennotiert ist. Angesichts des vergleichsweise großen Streubesitzes und der der Überzeugung vom Geschäftsmodell liegt es auch im Interesse der Instapro II AG, den Streubesitz angemessen zu informieren. Dazu bieten sich zum Beispiel weitere Informationen auf der eigenen Homepage an.
- Die Handelbarkeit ist für viele Anleger ein wichtiges Wesensmerkmal der Aktie. Damit steht auch die Frage im Raum, ob und wann die Gesellschaft einen Börsenhandel wenigstens im Freiverkehr zulässt.