Insolvenz der Wirecard AG

Die Insolvenz der Wirecard AG stellt die regulatorischen Rahmenbedingungen und den Rechtsschutz für Investoren auf den Prüfstand. Die verfassungsrechtlichen Gewährleistungen zum Rechtsstaatsprinzip sowie Justizgewährleistungsanspruch und Aktieneigentum verlangen nach einem umfassenden Rechtsschutz. Das umfasst neben der Präventivfunktion auch Ansprüche auf Schadensersatz. Bei Wirecard wird sich zeigen, dass es diesen Rechtsschutz gegenwärtig nicht gibt. Schon jetzt zeichnet sich der folgende Handlungsbedarf für den Rechtsschutz von Anlegern ab:

  • Umfassende Kontrolle bei Verdachtsfällen durch die BaFin oder andere Behörden mit drittschützender Funktion = Reform des § 4 Abs. 4 FinDAG
  • Funktion und Rechtsrahmen für die Wirtschaftsprüfung anpassen
  • Zugang zu Beweismitteln für Anleger = § 321a HGB erweitern und das strukturelle Informationsgefälle zwischen Emittent und Anleger abbauen
  • Drittschützende Normengefüge bzw. handhabbare Anspruchsgrundlagen
  • Angemessene Verjährungsfrist
  • Anpassung des Haftungsrahmens an mögliche Schäden, zum Beispiel in § 323 Abs. 4 HGB.
  • Effektiver Kollektiver Rechtsschutz: Leistungsklage, keine Verbandsklage
  • Umfassende Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Finanzmarktinformationen auf Schadensersatz (Vorstandshaftung sowie Haftung von Aufsichtsrat und Emittenten) sowie im Strafrecht und nicht nur als Ordnungswidrigkeit. Ein Beitrag im Handelsblatt vom 24.07.2020 zeigt, welche weiteren geradezu grotesken Aussagen zur weiteren Entwicklung von Markus Braun in öffentlichen Auftritten gemacht hat.

Die Bundesregierung und die Bundestagsparteien sprechen sich im Sommer 2020 für einen umfassenden Neuanfang aus. Das muss deutlich über den Einzelfall hinausgehen. So zeigt eine Erhebung von Sven Giegold (MdEP B90/Grüne), dass die BaFin 71 Finanzskandale nicht aufgedeckt hat (Stand: Ende Juli 2020). Dazu ist folgendes anzumerken:

CSRC’s statement on Luckin Coffee’s accounting misconduct
06-04-2020

China Securities Regulatory Commission (the CSRC) pays high attention to the claims of accounting fraud by Luckin Coffee Inc. and strongly condemns the company’s misconduct in fabricating its financial reporting. A publicly traded company, regardless of listing location, shall strictly abide by the laws and regulations of the relevant market and fulfill its obligations of information disclosure truthfully, accurately, and completely.

With zero tolerance toward securities fraud, the CSRC will facilitate related investigations into the fraud allegations according to law and under applicable international framework for regulatory cooperation in the securities market to effectively protect the rights and interests of investors. Luckin Coffee Inc., incorporated in Cayman Islands, filed its registration statements for securities offering with overseas regulator and listed its shares for trading on the Nasdaq Stock Market.