Stimmrechtsvertretung

Die Bevollmächtigung kann dadurch erfolgen, daß bereits die Bank angewiesen wird, eine Eintrittskarte auf den VzfK e.V. (Anschrift: Senefelder Straße 22, 10437 Berlin) zu erteilen. Wurde bereits eine Eintrittskarte ausgestellt, kann auf dieser eine entsprechende Bevollmächtigung erteilt werden.

Eine Vertretung auf der Hauptversammlung kann allerdings nur dann gewährleistet werden, wenn die Eintrittskarte bzw. die Bevollmächtigung spätestens vier Arbeitstage vor der Hauptversammlung beim VzfK e.V. eintrifft.

Zu einem späteren Zeitpunkt werden hierzu weitere Angaben gemacht.