Fonds

Geschlossene Fondsgesellschaften

Geschlossene Fonds sind riskante Anlageformen. Die Risiken zeigt eine Studie der Zeitschrift Finanztest auf.  Für den Zeitraum von 1972 bis 2015 hat sie die wirtschaftliche Entwicklung von insgesamt 1.139 geschlossenen Fonds wie zum Beispiel Immobilienfonds, Umweltfonds, Schiffsfonds oder Medienfonds ermittelt. Anstatt den prognostizierten Gewinn in der Höhe von etwa 15,4 Milliarden Euro zu liefern, verbrannten die Fonds Anlegergelder in der Höhe von knapp 4,3 Milliarden Euro. (Quelle: Finanztest, Heft 10/2015) :

  • Nur 6 % der geschlossenen Fonds erfüllten ihre eigenen Gewinnprognosen,
  • weitere 25 % verfehlten zwar ihre Gewinnprognosen, machen aber noch Gewinne und
  • 69 % führen bei den Anlegern zu Kapitalverlusten.
  • Die durchschnittlichen Handelskurse liegen häufig nur in der Bandbreite von 40 % bis 60 % des Ausgabepreises, wenn der Handel nicht ganz ausgesetzt werden musste.
  • Der Zweitmarktindex der Deutsche Zweitmarkt AG zeigt

Ganz anders stellt sich das Ertragspotential einer Aktie dar:

  • Das Renditedreieck des Deutschen Aktieninsituts e.V. (DAI) für die letzten 50 Jahre und eine Analyse des norwegischen Staatsfonds für den Zeitraum seit seiner Auflegung im Jahr 1998 zeigen für Aktien eine ganz andere, nämlich positive Entwicklung.
  • Außerdem lassen sich die meisten Aktien börsentäglich verkaufen.
  • Beim Renditevergleich sind auch die vergleichsweise hohen Konzeptions- und Vertriebskosten zu berücksichtigen, die teilweise bei 30 % liegen.

Damit handelt es sich bei geschlossenen Fonds um eine riskante Anlageart. Allerdings stellt nicht jeder erfolglose Fonds automatisch auch einen Haftungsfall dar. Dennoch gibt es im Schadensfall vielfältige Ansatzpunkte:

  • Zunächst hat jeder Anleger eine gesellschaftsrechtliche Rechtsstellung. Meist handelt es sich um eine GmbH & Co. KG.
  • Die Prospekthaftung der Initatoren reicht aber häufig nicht aus, um alle Schäden abzudecken.
  • Daher geht es häufig um Beraterhaftung, wenn hinreichend solvente Banken oder Vertriebsgesellschaften die Anlage verkauft haben. Hier zeigt sich in der Praxis immer wieder, dass nicht im erforderlichen Umfang auf die bestehenden Risiken sowie Kostenstruktur, Vertriebsprovision oder Kick-Back-Zahlungen hingewiesen wurde.
  • Mehrere geschädigte Anleger können in „KapMuG-Verfahren“ ihre Ansprüche gebündelt durchsetzen, was Risiken und Kosten minimieren kann.

Zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann unterstützen wir Sie in der Rechtsverfolgung.