Deutsche Wohnen SE

Die fortschreitende Integration der Deutsche Wohnen SE in den Vonovia-Konzern wird von der VzfK seit Jahren kritisch begleitet. Die Unternehmensbewertung im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags indiziert, dass hier zum Nachteil der außenstehenden Aktionäre der Deutsche Wohnen SE agiert wurde. Schadensersatzansprüche zugunsten der Deutsche Wohnen SE gegen die Vonovia SE wurden in der Bewertung offenbar aber nicht berücksichtigt.

Die Deutsche Wohnen SE hat im Januar 2022 ein Darlehen in Höhe von 2.000.000.000 € gewährt. Die Konditionen erscheinen nicht marktüblich. Eine intensive Prüfung durch Vorstand und Aufsichtsrat erfolgte, soweit erkennbar, nicht. Der Deutsche Wohnen SE sind hierdurch Schäden entstanden, die durch die Vonovia SE zum Ausgleich zu bringen sind.

Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen SE verweigern eine Durchsetzung dieser Ansprüche. Die VzfK wird diese Schadensersatzansprüche daher für die Gesellschaft im Rahmen eines Verfahrens gemäß § 148 AktG geltend machen. Die VzfK ruft Deutsche Wohnen-Aktionäre auf, sich dem Vorhaben anzuschließen. Jeder Deutsche Wohnen-Aktionär, der vor dem 4. Januar 2022 seine Aktien erworben hat und nicht dulden möchte, dass die der Deutsche Wohnen SE entstandenen Nachteile und Schäden nicht ausgeglichen werden, ist aufgerufen, sich mit der VzfK in Verbindung zu setzen. Wir werden für Sie kostenfrei prüfen, ob Sie sich mit Ihren Aktien dem Vorhaben anschließen können.