Absprachen zwischen den Kfz-Herstellern
Im Heft 30/2017 hat der Spiegel ein Auto-Syndikat enttarnt:
- Die deutsche Autoindustrie, also Daimler (WKN: 710000 / ISIN: DE0007100000), BMW (St.: DE0005190003/519000, Vz.:DE0005190037/519003), Audi (DE0006757008 / 675700), Porsche (DE000PAH0038/PAH003) und Volkswagen (St.:DE0007664005/766400; Vz.:DE0007664039/766403) haben sich in mehreren Arbeitskreisen (Antrieb, Aufbau/Karosserie, Fahrwerk, Elektrik/Elektronik, Gesamtkreisen) umfassend abgestimmt.
- Volkswagen geht in seiner offenbar schon im Juni 2016 erstatten Selbstanzeige davon aus, „dass in den vergangen fünf Jahren über 1.000 entsprechende Sitzungen stattgefunden haben.„
- Seit 2006 stimmen die Konzerne sich auf zahlreichen Treffen und Telefonkonferenzen ab.
- So beschlossen zum Beispiel die Entwicklungsleiter Im April 2006, die Größe der AdBlue-Tanks zu Beschränken. Weil die Absprachen nicht eingehalten wurden, kam es im September 2008 zu einer weiteren Einigung. Um die Tankgröße ging es immer wieder auch in den folgenden Jahren, weil sie sich die Tanks als viel zu klein erwiesen.
- Die Absprachen gehen bis in die neunziger Jahre zurück. Das führt zu der Frage, wann die Vorstände davon erfahren haben und wann Dieselgate wirklich begann. Möglicherweise erweist sich das Autokartell noch als die Keimzelle für Dieselgate.
- In den Absprachen ging es auch um die Konditionen und Zuverlässigkeit von Zulieferern.
Im Laufe der Zeit wurden weitere Einzelheiten bekannt, wie die Wirtschaftspresse (von uns nicht geprüft) berichtet:
- Bild am 28.07.2017: „Auch der Mega-Zulieferer Bosch ist offenbar in den Kartell-Skandal der deutschen Autobauer verwickelt. Das Unternehmen nahm an Geheim-Absprachen der Autoindustrie teil.“
- Im Oktober 2013 haben Fachleute bei Audi davor gewarnt, dass die Abgasmanipulationen in den USA zu hohen Strafen führen könnten. Sie empfahlen, die Software so schnell wie möglich umzustellen. Die US-Behörden haben wohl Erkenntnisse darüber, dass Audi das Papier an VW weitergereicht hat. Die Taktik von VW: Ignorieren und Totschweigen. Wie wird die Justiz in Deutschland und den USA darauf reagieren?
- Daimler hat im Jahr 2014 eine Art Selbstanzeige in Brüssel erstatte, die auch an das Bundeskartellamt ging. Noch ist unbekannt, wie weit diese Anzeige reichte.
- Die Selbstanzeige von Daimler erfolgte wesentlich früher als die Selbstanzeige von Volkswagen. Eine Ad-hoc-Mitteilung gibt es jedenfalls dazu bislang nicht. Das wirtschaftliche Leistungsvermögen von VW ist jedenfalls schon mit Dieselgate erheblich beansprucht worden.
- Porsche Betriebsrats-Chef Uwe Hück verlangt den Rücktritt der verantwortlichen Vorstände, zunächst bei Audi wegen nicht zutreffender Informationen über die Eigenschaften der Motoren.
- Porsche muss im Juli 2017 Fahrzeuge (Cayenne) zurückrufen, die nach der Euro 6 Norm nach dem September 2015 und damit nach dem Bekanntwerden von Dieselgate zugelassen wurden. Damit untergräbt VW seine Glaubwürdigkeit!
- Immerhin beginnen jetzt die Verwaltungsgerichte, das Primat des Rechts durchzusetzen.
Offenbar hat auch die Politik erkannt, dass es so nicht weitergehen kann. Als einer der ersten fordert Bundesjustizminister Heiko Maas zum Beispiel neue Klagerechte wie eine Musterfeststellungsklage. Ähnlich positioniert sich der Bundesverband Verbraucherzentralen. Es bleibt abzuwarten, was nach den ersten 48 bis 72 problematischen Stunden in den Medien davon übrigbleibt. Vielleicht müssen wir gemeinsam umdenken. Das alles bedeutet jedenfalls eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort.
Gegenwärtig zeichnet sich noch nicht im Einzelnen ab, welche Schäden damit bei den Herstellern, ihren Lieferanten, Kunden und Aktionären entstanden sind. Für Aktionäre kommt zum Beispiel Schadensersatz wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen in Betracht. Einiges spricht dafür, dass Gerichte und Anwälte damit noch jahrelang beschäftigt sein werden. Erste Kommentatoren sprechen auch schon von organisierter Kriminalität. Die Autoindustrie muss sich personell und technisch neu erfinden!
Die VzfK wird die weitere Entwicklung verfolgen und den geschädigten Anlegern geeignete Vorschläge zur weiteren Rechtsverfolgung unterbreiten.