Autokartell

Absprachen zwischen den Kfz-Herstellern

Im Heft 30/2017 hat der Spiegel ein Auto-Syndikat enttarnt:

  • Die deutsche Autoindustrie, also Daimler (WKN: 710000 / ISIN: DE0007100000), BMW (St.: DE0005190003/519000, Vz.:DE0005190037/519003), Audi (DE0006757008 / 675700), Porsche (DE000PAH0038/PAH003) und Volkswagen (St.:DE0007664005/766400; Vz.:DE0007664039/766403) haben sich in mehreren Arbeitskreisen (Antrieb, Aufbau/Karosserie, Fahrwerk, Elektrik/Elektronik, Gesamtkreisen) umfassend abgestimmt.
  • Volkswagen geht in seiner offenbar schon im Juni 2016 erstatten Selbstanzeige davon aus, „dass in den vergangen fünf Jahren über 1.000 entsprechende Sitzungen stattgefunden haben.
  • Seit 2006 stimmen die Konzerne sich auf zahlreichen Treffen und Telefonkonferenzen ab.
  • So beschlossen zum Beispiel die Entwicklungsleiter Im April 2006, die Größe der AdBlue-Tanks zu Beschränken. Weil die Absprachen nicht eingehalten wurden, kam es im September 2008 zu einer weiteren Einigung. Um die Tankgröße ging es immer wieder auch in den folgenden Jahren, weil sie sich die Tanks als viel zu klein erwiesen.
  • Die Absprachen gehen bis in die neunziger Jahre zurück. Das führt zu der Frage, wann die Vorstände davon erfahren haben und wann Dieselgate wirklich begann. Möglicherweise erweist sich das Autokartell noch als die Keimzelle für Dieselgate.
  • In den Absprachen ging es auch um die Konditionen und Zuverlässigkeit von Zulieferern.

Im Laufe der Zeit wurden weitere Einzelheiten bekannt, wie die Wirtschaftspresse (von uns nicht geprüft) berichtet:

Offenbar hat auch die Politik erkannt, dass es so nicht weitergehen kann. Als einer der ersten fordert Bundesjustizminister Heiko Maas zum Beispiel neue Klagerechte wie eine Musterfeststellungsklage. Ähnlich positioniert sich der Bundesverband Verbraucherzentralen. Es bleibt abzuwarten, was nach den ersten 48 bis 72 problematischen Stunden in den Medien davon übrigbleibt. Vielleicht müssen wir gemeinsam umdenken. Das alles bedeutet jedenfalls eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort.

Gegenwärtig zeichnet sich noch nicht im Einzelnen ab, welche Schäden damit bei den Herstellern, ihren Lieferanten, Kunden und Aktionären entstanden sind. Für Aktionäre kommt zum Beispiel Schadensersatz wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen in Betracht. Einiges spricht dafür, dass Gerichte und Anwälte damit noch jahrelang beschäftigt sein werden. Erste Kommentatoren sprechen auch schon von organisierter Kriminalität. Die Autoindustrie muss sich personell und technisch neu erfinden!

Die VzfK wird die weitere Entwicklung verfolgen und den geschädigten Anlegern geeignete Vorschläge zur weiteren Rechtsverfolgung unterbreiten.