ISIN DE0005019004 (WKN 501900) und ISIN DE0005019038 (WKN 501903)
Die Ersa IV S.á.r.l. hat am ein Übernahmeangebot für alle von ihr nicht unmittelbar gehaltenen 578.100 Stammaktien (ISIN DE0005019004 / WKN 501900) und 1.263.980 Vorzugsanktien (ISIN DE0005019038 / WKN 501903) der AGROB Immobilien AG abgegeben. Die Bieterin gehört zur Apollo Management Inc. Am 17. Dezember 2019 hat die Bieterin in einer Pflichtmitteilung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG darüber informiert, insgesamt 1.884.517 Stammaktien (ca. 81,44 % der Stimmrechte) und 388.449 Vorzugsaktien, also zusammen ca. 58,34 % der ausgegebenen Aktien erworben zu haben.
In der Angebotsunterlage kündigt die Bieterin auf Seite 20 unter 9.1. an, dass die AGROB Immobilen AG ihre Verschuldung von ca. 46 Mio. Euro auf etwa 125 bis 135 Mio. Euro anheben wird. Der Erlös aus dieser zusätzlichen Verschuldung in der Höhe von 80 bis 90 Mio. Euro soll zur Zahlung einer Dividende an alle AGROB-Aktionäre verwendet werden. Das wäre eine Dividende in der Höhe von etwas mehr als 20 Euro pro Aktie.
Hier stellt sich die Frage, ob und warum die AGROB Immobilien AG die Kosten ihrer eigenen Übernahme bezahlen muss.
Am 17. Juni 2020 hat die Gesellschaft die Einladung zur Hauptversammlung am 29. Juli 2020 bekannt gemacht. Der Gewinnverwendungsvorschlag sieht für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividende in der Höhe von EUR 0,05 je Vorzugsaktie und in der Höhe von EUR 0,03 je Stammaktie vor.