§ 1 Nr. 1 SpruchG – Kapitalerhöhungen unter Bezugsrechtsausschluss

Am 17.11.2023 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz bzw. kurz ZuFinG) verabschiedet.

Dieses ändert in Art. 1 und 13 das Spruchverfahrensgesetz (SpruchG) und Aktiengesetz (AktG):

§ 186 Abs. 3 und 4 AktG ermöglichen Kapitalerhöhungen bei Aktiengesellschaften unter Ausschluss des Bezugsrechts. Erfolgt eine solche Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, welche 20 % des Grundkapitals nicht übersteigt, und unterschreitet der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich (sog. vereinfachter Bezugsrechtsausschluss), kann der Beschluss der Hauptversammlung mit einer Anfechtungsklage angegriffen werden.

In allen übrigen Fällen hat der Vorstand den Aktionären einen schriftlichen Bericht über den Grund für den teilweisen oder vollständigen Ausschluss des Bezugsrechts zugänglich zu machen, in dem auch der vorgeschlagene Ausgabebetrag zu begründen ist. Um solche Kapitalerhöhungen möglichst zeitnah nach der Beschlussfassung eintragen zu können und wirksam werden zu lassen, wurden diese der Anfechtungsklage entzogen. Stattdessen kann nunmehr die Angemessenheit des Ausgabebetrages gemäß § 1 Nr. 1 SpruchG in einem Spruchverfahren überprüft werden.

Nur wenn der Ausgabebetrag angemessen ist, werden die vom Bezugsrecht ausgeschlossenen Aktionäre vor Verwässerung ihrer Anteile geschützt.

Die Bundesregierung begründet die Gesetzesänderungen mit der Notwendigkeit von Investitionen in Zukunftstechnologien. Um diese finanzieren zu können, sind Unternehmen auf öffentlich zugängliche Kapitalmärkte angewiesen. Insbesondere Start-up-Unternehmen soll so der Zugang zu potenziellen Risikokapitalgebern erleichtert werden:

Ausländische Kapitalgeber erwarten häufig sofortige Zusagen bei Finanzierungsrunden und deren baldige Umsetzung“ (Regierungsbegründung zum ZuFinG BT-Drs. 20/8292 S. 116).

Die Gesetzesänderungen sind am 15.12.2023 in Kraft getreten.

Beispielhaft lassen sich hier die folgenden Gesellschaften / Maßnahmen nennen:

Betroffene GesellschaftISIN / WKNTag der Hauptversammlungzuständiges Gericht
CGRE AGDE000A0N3EU3 / A0N3EU28.03.2024LG Leipzig