Sonntag, 20. Mai 2012

Abschaffung § 13 FMStBG

Mit Wirkung vom 1. März 2012 ist § 13 Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (FMStBG) ersatzlos entfallen. Er hatte den folgenden Wortlaut:

Bei der Wiederveräußerung der von dem Fonds erworbenen Anteile, stillen Beteiligungen und anderen Rechte soll der Fonds den Aktionären und Gesellschaftern der betreffenden Unternehmen des Finanzsektors ein Bezugsrecht einräumen.”

Mit der ersatzlosen Streichung von § 13 FMStBG entfällt die rechtstechnische Möglichkeit für einen Verlustausgleichs durch Wertaufholung. Es gibt jetzt keine Rechtsgrundlage mehr für die Einräumung eines Bezugsrechts im Falle eines erneuten Börsengangs. Das hätte auch für den immer wieder diskutierten Börsengang der Tochtergesellschaft pbb Deutsche Pfandbriefbank AG gegolten. Insbesondere über www.hre-squeeze-in.de hatten ehemalige Aktionäre immer wieder an ihr Bezugsrecht aus § 13 FMStBG erinnert. Damit bedeutet diese Gesetzesänderung eine weitere, unverhältnismäßige Schädigung: Anders als bei der Commerzbank AG und der IKB Deutsche Industriebank AG ist es für die ehemaligen Aktionäre der HRE nach dem Squeeze out nicht mehr möglich, dass eine positive Kursentwicklung die eingetretenen Kursverluste wieder ausgleichen kann.

Die Gesetzesbegründung reflektiert weder den Normzweck, noch die bisherigen Ankündigungen des Großaktionärs oder die Begründung aus dem Gesetzgebungsverfahren. Für die weiteren Einzelheiten verweisen wir auf unsere Dokumentation, die zeitnah über diese Homepage bezogen werden kann. 

Einmal mehr zeigt sich, dass es dem Gesetzgeber nicht immer um einen fairen Interessenausgleich geht. Vielmehr werden die Partikularinteressen zu Lasten einer breiten Mehrheit von Kapitalanlegern optimiert. Daher überrascht es nicht, dass die Zahl der Aktionäre im Vergleich zu anderen Ländern immer noch vergleichsweise gering ist. Schließlich hat sich in der Vergangenheit auch in großen Schadensfällen immer wieder gezeigt, dass es kaum wirksame Rechtsbehelfe gibt. Daher fordern wir den Gesetzgeber auf, hier Abhilfe zu schaffen.

Presseerklärung zur Abschaffung von § 13 FMStBG

Dokumentation zur Abschaffung von § 13 FMStBG - wird hier zeitnah angeboten.

 

Spruchverfahren

Die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger hat in der Zwischenzeit für Aktionäre, denen zusammen weit mehr als 2 Millionen Aktien gehört haben, die Einleitung eines Spruchverfahrens beantragt.

Wir sind gerne dazu bereit, auch weitere Aktionäre zu vertreten. Falls Sie von uns vertreten werden möchten, können Sie einen Entwurf für eine entsprechende Vollmacht und die Bankbestätigung hier herunterladen. Die Bankbestätigung muss auch den Tag der Eintragung in das Handelsregister, also auch den 13. Oktober 2009 umfassen. Wir können nur die Aktionäre vertreten, deren Vollmacht und Bankbestätigung bis zum 10. Januar 2010 hier eingehen.

Weitere Informationen zu dieser Gesellschaft finden Sie zum Beispiel auf den folgenden Seiten:

www.hre-squeeze-in.de

http://de.wikipedia.org/wiki/Hypo_Real_Estate

 

Verletzung der Ad-hoc-Pflichten aus § 15 WpHG

Möglicherweise haben geschädigte Anleger auch einen Anspruch auf Schadenersatz wegen Verletzung der Mitteilungspflichten aus § 15 WpHG.

Besonders sorgfältig ist hier immer die Frage der Verjährung zu prüfen. Die Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen ergibt sich unter anderem aus § 37 b WpHG und § 37 c WpHG sowie aus § 826 BGB. Allerdings stehen die Anleger vor Darlegungs- und Beweislasten, denen sie nur in besonderen Einzelfällen entsprechen können. Daher empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der sich schon für andere Anleger mit dem höchst komplexen Sach- und Rechtsstand befasst hat. Nach unserem Kenntnisstand sind das zum Beispiel Frau Rechtsanwältin Bergdolt www.ra-bergdolt.de und Herr Rechtsanwalt Rotter www.rrlaw.de.

Diese Verfahren dürften aber alles andere als aussichtslos sein. So hat das Landgericht München I in einem solchen Verfahren mit dem Aktenzeichen 22 O 726/09 Herrn Jochen Sanio (Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin) als Zeugen geladen. Die mündlichen Verhandlungen finden voraussichtlich am 22.04.2010, 29.04.2010 und 30.04.2010 statt. Herr Sanio wird angeblich am 22.04.2010 als Zeuge vernommen.

 

Hauptversammlung am 5. Oktober 2009

Die VzfK hat auch an der Hauptversammlung am 5. Oktober 2009 teilgenommen und mehr als 1,7 Millionen Aktien vertreten. Auch auf dieser Hauptversammlung blieben wesentliche Fragen offen:

-     Welche Maßnahmen erfordern einen Squeeze-out? Das Gesetz verlangt für alle Strukturmaßnahmen wie Abschluss eines Unternehmensvertrages oder Kapitalerhöhungen eine Mehrheit von 75 %, die vorliegt.

-      Warum wird hier anders vorgegangen als bei der Commerzbank AG oder der IKB Industrie Kreditbank AG? Dort können die geschädigten Aktionäre die weitere Wertentwicklung abwarten.

-      Herr Dr. Hannes Rehm hat als Vertreter der Soffin in einem Interview im Handelsblatt am 24. September 2009 angedeutet, dass die nun ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre bei einem späteren Börsengang fair behandelt werden sollen. Es blieb sogar schon offen, welche technischen Gestaltungsmöglichkeiten hier eines Tages geprüft werden könnten.

-      Die HRE bzw. die Depfa haben die wesentlichen Risiken durch Rechtsgeschäft erworben. Warum hat die Gesellschaft nicht geprüft, ob gegenüber den Veräußerern Ansprüche auf Schadensersatz bestehen?

-      Am Tag der Hauptversammlung fand am gleichen Veranstaltungsort mit der Expo Real eine Immobilienmesse statt, auf der auch die Deutsche Pfandbriefbank AG mit einem großen Stand vertreten war. Die Ertragspotentiale dieses Neugeschäfts fehlen in der Unternehmensbewertung. Dazu gehören auch die Geschäftschancen, die den zwischenzeitlich mehrfach in Aussicht gestellten erneuten Börsengang tragen sollen.

Die VzfK hat bereits die Einleitung eines Spruchverfahrens beantragt. Wir sind gerne dazu bereit, auch weitere Aktionäre zu vertreten. Die Antragsfrist dürfte am 14. Januar 2010 ablaufen. Falls Sie von uns vertreten werden möchten, können Sie einen Entwurf für eine entsprechende Vollmacht und die Bankbestätigung hier herunterladen. Die Bankbestätigung muss auch den Tag der Eintragung in das Handelsregister, also auch den 13. Oktober 2009 umfassen. 

 

Hauptversammlungen am 2. Juni 2009 und 13. August 2009

Die VzfK hat auf der Hauptversammlung der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) am 2. Juni 2009 mehr als 1.000.000 Million Aktien vertreten.

Auch im Verlauf dieser beiden Hauptversammlungen wurden viele wesentliche Punkte nicht geklärt, wozu auch die folgenden drei Punkte gehören:

Die HRE wollte noch nicht einmal unter Angabe konkreter betriebs- und volkswirtschaftlicher Daten erläutern, warum sie „systemrelevant“ sein soll. Offen blieb auch, warum es zu dem nun anstehenden Ausschluss der Minderheitsaktionäre keine Alternative geben soll. Schließlich kann ein Großaktionär schon ab einer Beteiligungshöhe von 75 % die aktien- und konzernrechtliche Grundlage schaffen, um seine Vorstellungen durchzusetzen. Außerdem wurden noch nicht einmal im Ansatz die angeblich so dringenden Umstrukturierungen und Veränderungen aufgezeigt, die jetzt nach dem Ausschluss der außenstehenden Aktionäre anstehen sollen. Die außenstehenden Aktionäre können somit nicht nachvollziehen, warum sie bei der HRE im Gegensatz zur Commerzbank AG und zur IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft (IKB) ausgeschlossen werden und damit die eingetretenen Kursschäden realisieren müssen.

 Ein Prüfbericht der Bundesbank vom 24. Juni 2008 listet insgesamt 49 Verstöße gegen das „ordnungsgemäße Betreiben der Geschäfte und die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements“ auf. Dabei soll es sich nach Angaben von Spiegel-Online vom 27. Mai 2009 um zwölf „gewichtige“ und 29 „mittelschwere“ Beanstandungen handeln. Vorstand und Aufsichtsrat waren im Verlauf der Hauptversammlung nicht dazu bereit, hierzu weitere Einzelheiten mitzuteilen.

Es konnte auch nicht geklärt werden, warum insbesondere der ehemalige Vorsitzende des Vorstands, Herr Dr. Georg Funkte, auf der Hauptversammlung im Vorjahr am 27. Mai 2008 noch ein völlig anderes Bild von der HRE gezeichnet hat. Diese Fragen sind vor allem im Hinblick auf eine mögliche Klage auf Schadensersatz wegen unterlassenen oder unrichtigen Ad-hoc-Mitteilungen nach § 37 b WpHG und § 37 c WpHG von Bedeutung.

Die VzfK wird die Situation weiter beobachten und gegebenenfalls Aktionäre auf der nächsten Hauptversammlung im 13. August 2009 bzw. im Spruchverfahren nach einem Squeeze-out vertreten. Sie können sich bei Interesse schon jetzt unter info(at)vzfk(dot)de vormerken lassen.

 Die Vzfk hat für die Hauptversammlung am 13. August 2009 Gegenanträge eingereicht, die über den folgenden Link auf der Homepage der Gesellschaft bezogen werden können:

 http://www.hyporealestate.com/hauptversammlung.php