Mittwoch, 08. Februar 2012

Anstehende Spruchverfahren

Die VzfK plant gegenwärtig, zu den nachfolgend aufgezählten Strukturmaßnahmen die Einleitung eines Spruchverfahrens zu beantragen. Sie bietet interessierten Aktionären an, sie ebenfalls in diesen Verfahren zu vertreten. Soweit nach § 15 SpruchG die Kosten von der Gegenseite zu tragen sind, fallen dabei keine Kosten für die Antragsteller an. Gleichzeitig stellen Sie die VzfK von der Haftung frei.

In der Praxis zeigt sich leider immer wieder, dass nicht alle berechtigten Aktionäre den vom Gericht im Spruchverfahren festgesetzten Anhebungsbetrag auch erhalten. Das mag beispielsweise auch daran liegen, dass im Laufe der Jahre die Bankverbindung gewechselt wird oder einzelne Aktionäre sterben. Mit der Teilnahme am Spruchverfahren ist aber für die Verfahrensbeteiligten und ihre Rechtsnachfolger gewährleistet, dass sie am Ende des Spruchverahrens den festgesetzten Erhöhungsbetrag erhalten.

Sie können sich auch gerne schon vor der Hauptversammlung bei uns melden. Wir werden uns dann nach der Eintragung der Strukturmaßnahme bzw. nach Beginn der Antragsfrist wieder bei Ihnen melden und Ihnen eine entsprechend konkretisierte Bankbestätigung zur Weiterleitung an Ihre Bank übermitteln.

Wenn Sie über die VzfK an einem Spruchverfahren teilnehmen möchten, haben Sie uns eine entsprechende Vollmacht zu erteilen. Außerdem benötigen wir eine Bestätigung Ihrer Bank zu der Anzahl der von Ihnen gehaltenen Aktien zu einem bestimmten Stichtag. Die entsprechenden Musterschreiben können Sie hier herunterladen. Bei Namensaktien kann es zusätzlich erforderlich sein, zur Bestätigung der Aktionärseigenschaft einen Auszug aus dem Aktienregister vorzulegen, § 67 Abs. 6 AktG. In diesem Fall werden wir uns dann noch mal gesondert an Sie wenden. 

Gegenwärtige Planung zur Einleitung eines Spruchverfahrens
Betroffene Gesellschaft Antragsgegnerin Strukturmaßnahme Tag der Hauptversammlung Tag der Bekanntmachung
Allgäuer Alpenwasser AG Franken Brunnen GmbH & Co. KG Squeeze-out 16.11.2011 11.01.2012
AquaOrbis AG United Food Technologies AG Verschmelzung 02.08.2011 steht noch aus
Deutsche Immobilien Holding AG Zech Group GmbH Squeeze-out 28. u. 29.02.2012 steht noch aus
DeveloGen AG (nunmehr umfirmiert in Evotec AG) Evotec AG Squeeze-out 08.11.2011 12.01.2012
Die Skonto AG alpha factoring GmbH Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag 24.11.2009 steht noch aus
FranconoWest AG TAG Immobilien AG Squeeze-out 30.08.2011 31.10.2011
Hansen Sicherheitstechnik AG "KOPEX" Joint Stock Company Squeeze-out noch offen, Ankündigung vom 11.08.2011 steht noch aus
Hymer AG Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG Squeeze-out noch offen, Ankündigung vom 17.08.2011 steht noch aus
INTERNOLIX AG netPULS Beteiligungsges. mbH Squeeze-out 26.08.2011 07.11.2011
Landesbank Berlin Holding AG Erwerbsgemeinschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG Squeeze-out noch offen, ad-hoc vom 08.11.2011 steht noch aus
LHA Internationale Lebensmittelagentur Krause AG LHA Holding A. u. R. Krause GbR Squeeze-out 04.11.2011 11.01.2012
Leica Camera AG Lisa Germany Holding GmbH Squeeze-out und Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag noch offen, ad-hoc vom 04.11.2011 steht noch aus
MacroSystem Digital Video AG Loewe AG Squeeze-out 10.05.2011 22.11.2011
Medion AG Lenovo Germany Holding GmbH Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 14.12.2011 13.01.2012
nordaktienbank AG ProAktiva Vermögensverwaltung AG Gewinnabführungsvertrag 03.11.2009 steht noch aus
PROCON MultiMedia Aktiengesellschaft MHG Media Holdings AG Verschmelzung / Squeeze-out 22.12.2011 steht noch aus
REpower Systems AG AE-Rotor Holding B. V. Squeeze-out 21.09.2011 steht noch aus
Schramm Holding AG Salvador AG Squeeze-out 10.02.2012 steht noch aus
Süd-Chemie AG Clariant International AG Squeeze-out 22.11.2011 07.12.2011
TDS Informationstechnologie AG Fujitsu Services Oversaes Holding Limited Squeeze-out 1. HJ 2012 / siehe ad-hoc v. 29.12.2011 steht noch aus
Teutoburger Wald-Eisenbahn-Aktiengesellschaft Captrain Deutschland GmbH Squeeze-out 12.10.2011 07.12.2011
Triumph International Aktiengesellschaft Triumph International Holding GmbH Squeeze-out 22.12.2011 steht noch aus
Versatel AG VictorianFibre Holding GmbH Squeeze-out 09.02.2012 steht noch aus
W.E.T. Automotive Systems AG Amerigon Europe GmbH Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag 16.08.2011 steht noch aus
Zuckerfabrik Jülich Aktiengesellschaft Pfeifer & Langen KG Squeeze-out 31.08.2011 02.11.2011

Die für Sie vorbereiteten Musteraufträge liegen als Word-Dokument vor und sind im Formularmodus gespeichert. Sie finden unten zunächst zwei verschiedene Bankbestätigungen: die eine gilt nur für einen Squeeze-out, die andere für die übrigen kompensationspflichtigen Strukturmaßnahmen. Diese Bestätigung muss uns Ihre Bank zuschicken. Sie finden dann eine Auftragsschreiben bzw. Vollmacht, die Sie an die VzfK zu schicken haben.

Bitte leiten Sie die im Entwurf erstellte Bankbestätigung an Ihre Bank weiter. Für etwaige Rückfragen im Hinblick auf den relevanten Stichtag steht Ihnen bzw. Ihrer Bank die VzfK gerne auch telefonisch zur Verfügung. Bei einigen Maßnahmen wird es möglicherweise erforderlich sein, für den Stichtag der Antragstellung von der Bank eine weitere Bestätigung zu erhalten. Wir werden uns dazu direkt mit Ihrer Bank in Verbindung setzen.

Nach dem Öffnen der Datei müssen Sie bei dem Auftragsschreiben nur die mit Gelb markierten Textbereiche ausfüllen bzw. die nicht zutreffenden Angaben streichen. Bitte senden Sie uns dieses Formular dann auf dem Postweg sowie vorab per Telefax zu.

Sobald beide Unterlagen vorliegen, wird die VzfK prüfen, ob Sie in das Verfahren aufgenommen werden können. Die VzfK behält es sich vor, die so übermittelten Aufträge gegebenenfalls auch ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Bitte beachten Sie, dass zwischen dem Eingang eines solchen Auftrags und einer Entscheidung bis zu fünf Arbeitstage vergehen können. Eine rechtliche Verpflichtung zur Betätigung besteht nicht.

Musteraufträge

VzfK_Bankbest_Spruchv_Squeeze_Out.doc

25 K

VzfK_Bankbest_Spruchv_Sonstige_Massnahmen.doc

25 K

VzfK_Vollmacht_Spruchv.doc

25 K

Die Antragsfrist beträgt nach § 4 Abs. 1 Spruchverfahrensgesetz drei Monate ab Bekanntmachung der Eintragung in das Handelsregister bzw. ab Bekanntgabe des Widerrufs der Börsenzulassung bei einem Delisting. Zur Vermeidung von unnötigen Risiken stellt die VzfK bei der Fristberechnung immer auf den Tag der Eintragung ab. Die VzfK übernimmt aber ausdrücklich keine Haftung für die Stellung eines fristgerechten Antrags.

Die VzfK behält sich die Annahme des Auftrags sowie die Durchführung des Verfahrens allerdings ausdrücklich vor. Falls die VzfK in einem konkreten Fall zum Beispiel deshalb keinen Antrag stellt, weil sie die Erfolgsaussichten nicht positiv einschätzt, wird sie den Auftrag rechtzeitig an Sie zurückschicken. Es besteht im Übrigen keine Rechtspflicht, tätig zu werden. Im Normalfall entstehen im Rahmen des § 15 SpruchG keine Kosten für die Antragsteller. Die Antragsteller verzichten auf jede Form der Inanspruchnahme im Haftungsfall, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Das gilt besonders bei etwaigen Fehlern in der Durchführung des Verfahrens.