Sonntag, 20. Mai 2012

Unsere Leistungen

Im Mittelpunkt der Tätigkeiten des VzfK e.V. steht die Vertretung der Interessen von Verbrauchern  gegenüber einer Aktiengesellschaft und ihren Hauptaktionären. Bekanntlich ist es um die Aktionärsdemokratie in Deutschland nicht zum Besten bestellt. Die auf Hauptversammlungen präsenten und aktiven Aktionäre verfügen oftmals nur über geringen Aktienbesitz. Trotz einigen spektakulären PR-Aktionen großer Fondsgesellschaften, die in letzter Zeit zu verzeichnen waren, ist das Engagement institutioneller Investoren noch unterentwickelt. Damit entfällt die Kontrollfunktion, die gerade große Fonds ausüben könnten. 

In der aktiven Interessenvertretung hauptsächlich bei kritischen Beschlußfassungen unterscheidet sich der VzfK e.V. von den meisten anderen Aktionärsvereinigungen:

  • Der VzfK e.V. hat es sich keineswegs zum Ziel gesetzt, auf allen Hauptversammlungen aller Aktiengesellschaften präsent zu sein. Sie beschränkt sich vielmehr darauf, an  Hauptversammlungen mit besonderen Beschlußgegenständen teilzunehmen und die kritischen Punkte anzusprechen. Dazu gehören beispielswiese die Beschlußfassungen über einen Unternehmensvertag, Squeeze-out oder eine Verschmelzung.
  • Falls es erforderlich erscheint, stellt der VzfK e.V. bereits vor einer Hauptversammlung einen Gegenantrag nach § 126 AktG.
  • Die Vertreter des VzfK e.V. üben auf der Hauptversammlung zunächst das Rede- und Fragerecht aus. Dabei belassen sie es allerdings nicht bei einer einfachen Wortmeldung, sondern fragen nach, um die wesentlichen Punkte herauszuarbeiten. Die Fragen, die nicht, nicht vollständig oder verschleiernd beantwortet werden, werden zur notariellen Niederschrift des Notars gegeben.
  • Ihre Mitglieder und gegebenenfalls auch weitere Aktionäre werden bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten. Auf besondere Weisung wird für Mitglieder auch der Widerspruch gegen einzelne Beschlußfassungen zur Niederschrift des Notars erklärt.
  • Die Interessenvertretung endet nicht mit der Hauptversammlung. Soweit erhebliche rechtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beschlußfassungen bestehen, führt der VzfK e.V. eine gerichtliche Überprüfung in einem Klageverfahren oder einem Spruchstellenverfahren herbei.