Empirische Daten

Die VzfK hat zwei Studien zu quantiativen empirischen Justizforschung herausgeben. Sie werten auch Finanzmarktdaten aus, um Investitionsstrategien  zu plausibilisieren. Die Datenbestände beider Studien werden laufend aktualisiert.

Zum 31. März 2020 gibt es eine Fortschreibung von Daten aus beiden Studien. Sie untersuchen die Gleichwertigkeit von Ertragswert und Börsenwert, um eine Faktenlage für die aktuellen rechtspolitischen Diskussionen zu schaffen. Außerdem bezwecken die Daten die Plausibilisierung von Investitionsstrategien bei Unternehmensübernahmen (WpÜG) und kompensationspflichtigen Strukturmaßnahmen (SpruchG).

Solange Börsenwert und Ertragswert unterschiedliche Informationen zum inneren Wert vorliegen, können diese Werte nicht gleichwertig sein. Die bei kompensationspflichtigen Strukturmaßnahmen gebotenen Informationen zum inneren Wert enthalten die Berichte nach § 293a AktG bzw. § 293e AktG bzw. der Übertragungsbericht und der Prüfbericht nach § 327c Abs. 2 AktG. Den Zusammenhang zwischen Informationen und Preisbilung erklärt die Effizienzmarkthypothese, für die Eugene F. Fame im Jahr 2013 den „Alfred-Nobel-Gedächtnispreis für Wirtschaftswissenschaften“ erhalten hat. Damit hat die Kapitalmarktforschung die „besser geeigneten Anhaltspunkte entwickelt“, auf die der „Stollwerck-Beschluss“ des Bundesgerichtshofs vom 19.07.2010 – II ZB 18/09 unter Randziffer 20 für die weitere Rechtsentwicklung abgestellt hat.