Kodexkonsultation 2022

Die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. hat diese Stellungnahme am 5. März 2022 eingereicht. Im Mittelpunkt der Überlegungen steht eine deutliche Aufwertung des Whistleblowings. Nicht nur bei Wirecard gab es Whistleblower, deren belastbare Hinweise über Jahre hinweg ignoriert wurden. Das vergrößerte die Risiken und die später eingetretenen Schäden. Das von § 91 Abs. 3 AktG nun ausdrücklich verlangte „angemessene und wirksame interne Kontrollsystem und Risikomanagementsystem“ ist auf loyale Hinweisgeber angewiesen, deren Stellung gestärkt werden muss.

Dazu hat Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann in einem Interview mit der Handelszeitung aus Zürich am 04.03.2022 aufgezeigt, warum Whistleblowing den Eigeninteressen einer Gesellschaft entspricht.

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